Abschlussbericht der Bachelor/Master-Kommission (BMK) der DGPs
Stellungnahme des BDP zum Abschlussbericht der Bachelor/Master-Kommission (BMK) der DGPs vom 18. Februar 2005
Als Föderationspartner der DGPs begrüßt der BDP die Vorschläge zur Entwicklung einheitlicher Rahmenvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge im Fach Psychologie an deutschen Hochschulen und stimmt mit den von der BMK als „Grundüberlegungen“ formulierten Zielen überein.
Zur Verbesserung der Umsetzungschancen schlagen wir folgende Ergänzungen bzw. Modifikationen vor:
1. Das vorgeschlagene Konzept für einen einheitlichen Studiengang „BSc in Psychologie“ als 1-Fach-Bachelor, wie es in den Anhängen 1, 2a und 2b beschrieben wird, stellt die Grundlage für die Umstellung von Diplom- zu Bachelor/Master-Studiengängen an voll ausgebauten Psychologischen Instituten dar.
1.1 Im Interesse einer besseren Anpassung an örtliche Besonderheiten ist eine größere Flexibilität im Bereich von Anwendungsfächern und Nebenfach wünschenswert. Neben dem Modell „je ein Basis- und ein Aufbaumodul in 3 Anwendungsfächern + 1 Modul in einem Nebenfach“ (Anhang 1, M-S) sollten Kombinationen mit einem 2. Nebenfach-Modul an Stelle eines Aufbau-Moduls möglich sein. Da die Nebenfächer als Module mit einer definierten Funktion in den Studiengang integriert sind, kann so Interdisziplinarität schon in der Bachelor-Phase gefördert und für Masterprogramme vorbereitet werden.
1.2 Die berufliche Qualifikation von BSc – Absolventen sollte nicht nur in Abgrenzung von Diplom- bzw. MSc – Absolventen dargestellt sondern für unterschiedliche Berufsfelder positiv formuliert werden. Das ist für die Akkreditierung von Studiengängen zwingend erforderlich.
Auch wenn wir dies für wünschenswert halten, kann nicht erwartet werden, dass alle Absolventen eines BSc in Psychologie unmittelbar ein MSc-Studium der Psychologie aufnehmen. Deshalb liegt die Beschreibung der mit dem BSc erworbenen Qualifikationen im Interesse der Absolventen und des Berufsstandes.
1.3 Die den derzeitigen Bestimmungen Baden-Württembergs entlehnte „Orientierungsprüfung“ im 2. Fachsemester ist entbehrlich. Für modularisierte Studiengänge sind von den Kultusministerien Vorgaben zu erwarten, die die Fortsetzung des Studiums vom Erreichen einer Mindestzahl von Kreditpunkten pro Semester abhängig machen.
2. Zusätzlich zu diesem Modell müssen Rahmenvorgaben für Studiengänge vorgelegt werden, die als Kombinations- bzw. 2-Fach-Bachelor-Studiengänge eine auf ein bestimmtes Berufsfeld begrenzte Spezialisierung vermitteln. Solche Studiengänge existieren bereits, z.B. für das Gebiet Wirtschaftspsychologie, und es ist zu erwarten, dass sich sowohl an Fachhochschulen als auch als zusätzliche Angebote an großen Universitätsinstituten weitere entwickeln werden. Grundlagen für solche Vorgaben wurden bereits von der Föderativen Planungskommission im Herbst 2004 erarbeitet.
3. Die Ziele „Verzahnung von Grundlagen- und Anwendungsfächern, Festlegung eines Kerncurriculums Methodik und Einführung eines Moduls „Projektarbeit“ in MSc–Studiengängen“ werden begrüßt.
Der vergleichsweise hohe Diagnostik-Anteil sollte dabei nicht den Professuren für Methodenlehre bzw. Diagnostik vorbehalten sein, sondern in Kooperation mit Fachvertretern von Grundlagen- und Anwendungsfächern gestaltet werden (z.B. Veranstaltungen zur Entwicklungs-, Eignungs-, neuropsychologischen Diagnostik).
3.1 Auch in den Modellen für MSc.Studiengänge sollte eine Variante mit einem auf 2 Module erhöhten Nebenfach-Anteil explizit vorgesehen werden.
3.2 Die geforderte Einteilung von Masterstudiengängen in „forschungsorientierte“ und „anwendungsorientierte“ ist für das Fach Psychologie problematisch. Wir schließen uns dem Votum an, „forschungsorientiert“ durch „grundlagenorientiert“ zu ersetzen. Für problematisch halten wir jedoch den Vorschlag, bei knappen Ressourcen expressis verbis eine „Mischform“ vorzusehen. Kompromisse sollten eher durch systemkonforme Etikettierung von Modulen herbeigeführt werden, wobei sich die tatsächlich vermittelte Qualifikation aus dem Diploma Supplement ergibt. Im übrigen sollte jedes voll ausgebaute Institut für Psychologie wenigstens einen „anwendungsorientierten“ Masterstudiengang anbieten. Ist so doch eher gewährleistet, daß Bachelor-Absolventen sich konsekutiv in einen Master-Studiengang einschreiben.
3.3 Einer Präzisierung bedarf die Aussage, dass die Aufnahme in einen MSc-Studiengang von der „inhaltlichen Passung“ des BSc-Abschlusses abhängen soll. Wenn der BSc gemäß dem Vorschlag der BMK einheitlich und breit angelegt ist, dann muss er für jeden konsekutiven MSc „passen“. Etwas anderes könnte nur für spezialisierte BSc-Studiengänge (vgl. 2.) oder für nicht konsekutive MSc-Programme gelten.
Mit der generellen Einführung hochschuleigener Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge sollte sich dieses Problem formal zufriedenstellend lösen lassen.
4. Wie für Bachelor- sind auch für Masterstudiengänge Vorgaben für Kombinationsstudiengänge für spezielle Berufsfelder zu entwickeln.
5. Gesondert zu behandeln sind nicht konsekutive, insbesondere weiterbildende Masterstudiengänge.
6. Mittelfristig ist die Abstimmung zwischen MSc-Angeboten und Ausbildung in der Psychotherapie mit Hinführung zur Approbation mit dem Ziel einer zeitlichen Straffung und der Reduktion von Redundanz zu optimieren.
7. Auch für „Psychologie als Nebenfach“ - Module in anderen Studiengängen sind Vorgaben sinnvoll, die in Akkreditierungsverfahren als Referenz herangezogen werden können.
8. Flankierende Maßnahmen
8.1 Entscheidende Kriterien für die (notwendige) Akkreditierung der neuen Studiengänge sind (gemäß „Leitfaden“ der Agentur AQAS)
- entspricht der Studiengang den Qualitätsansprüchen der scientific community
- wie wird der Bezug der Studienziele zu den Erwartungen und Erfordernissen des Arbeitsmarkts hergestellt
- wie integrieren sich die Studienziele in das Gesamtprofil der Hochschule und in das Profil des Fachbereichs
Zumindest im Hinblick auf die ersten beiden Kriterien wird bereits seitens der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen eine verstärkte Beteiligung von DGPs und BDP an der Arbeit der Akkreditierungsorganisationen angestrebt. Um eine möglichst reibungslose Umsetzung der entwickelten Konzepte zu gewährleisten, sollten den Instituten Handreichungen für die Akkreditierungsanträge zur Verfügung gestellt werden.
8.2 Für die BSc- und MSc–Curricula sind Curricularwerte zu ermitteln, die eine den internationalen fachlichen Standards entsprechende Betreuungsrelation sichern. Der für den Diplomstudiengang festgesetzte Curricularnormwert kann nicht Grundlage der Einführung und Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sein (vgl. Richtlinien zur Akkreditierung). Über die Festsetzung von Zulassungshöchstzahlen und Verfahren zur Studienplatzvergabe sind Verhandlungen mit den Ministerien zu führen.
8.3 Das Problem der zunehmenden Prüfungsbelastung sollte nicht dadurch gelöst werden, dass wissenschaftliche Mitarbeiter mit zeitlich befristeten Verträgen und/oder Lehrbeauftragte zu Prüfern ernannt werden. Die Prüfungsordnungen sollten vielmehr vorsehen, dass die Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen durch 2 Prüfer oder durch einen Prüfer und einen sachkundigen Zweitkorrektor (analog zum sachkundigen Beisitzer bei mündlichen Prüfungen) erfolgt.