BDP zum Europäischen Datenschutztag

Die DSGVO bleibt in der Diskussion, auch weil sie immer wieder als bürokratische Last bemängelt wird. Überwiegend ist sie aber eine unverzichtbare Absicherung der Privatsphäre, die tagtäglich und leider auch zunehmend unter Beschuss steht. Oberflächlich betrachtet und scheinbar kostenlos ist die Digitalisierung ein Segen, und größeren Teilen der Bevölkerung ist der Blick auf die Kehrseite der häufig intransparenten Verarbeitung zahlreicher personenbezogener Daten unbequem. Trotzdem wäre es vorschnell anzunehmen, der Datenschutz sei zunehmend nicht nur lästig, sondern man nehme dessen Abbau als zeitgemäß hin. Naheliegender scheint nämlich, dass viele Betroffene solche intransparenten Datenverarbeitungen nicht bewusst hinnehmen, geschweige denn begrüßen, sondern hoffen, dass sich der Schutz ihrer Daten auf andere Weise einstelle.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet, kann der Berufsstand der Psychologinnen und Psychologen betonen, im beruflichen Selbstverständnis die Vertraulichkeit als Ausdruck der Autonomie ihrer Klientinnen und Klienten hoch zu halten. Die schon lange vor der DSGVO eingeführte Schweigepflicht ist nicht nur Strafandrohung, sondern auch Berufsmerkmal. Die Vertraulichkeit zu schützen, ist vielfach Grundvoraussetzung für die gelingende psychologische Dienstleistung. In dieser Tradition erscheint der Datenschutz eher als technische Ergänzung einer ethischen Grundhaltung, die sich mit den rechtlichen Ansprüchen der DSGVO weitgehend deckt. Es ist daher fast schon eine Selbstverständlichkeit, dass sich Psychologinnen und Psychologen auch dann um Vertraulichkeit und Datenschutz kümmern und sorgen, wo es den Klientinnen und Klienten selbst vielleicht egal zu sein scheint.

Wenn z.B. die elektronische Patientenakte allein darauf baut, dass sich Patientinnen und Patienten (angeblich) freiwillig dafür entscheiden, sind es nicht zuletzt Psychologinnen und Psychologen, die skeptisch zu bedenken geben, dass der Staat in seiner Fürsorge mehr tun könnte - und sollte - und dies zumindest erörtern müsste. Wenn hoch vertrauliche Daten digital in Videokonferenzen verarbeitet werden, sehen Psychologinnen und Psychologen den Datenschutzanspruch sorgsamer, als vielleicht andernorts für nötig gehalten wird. Wenn „privacy by design“ eher zu dümpeln scheint, als in der Programmierung verinnerlicht zu werden, sehen sich Psychologinnen und Psychologen eher in der Rolle, eine bessere Umsetzung anzumahnen. Wenn rückblickend die Politik die Digitalisierung im Gesundheitswesen primär vorangetrieben hat und dabei sekundär weniger emsig die Verhältnismäßigkeit im Blick gehabt haben dürfte, begrüßen Psychologinnen und Psychologen das Nachholen in einem von der Ampel-Koalition angekündigten Gesundheitsdatennutzungsgesetz.

Rechtsanwalt Jan Frederichs

BDP-Datenschutzbeauftragter

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Kategorien:
Stellungnahme
Datenschutz
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