Bericht vom ersten Online-PiA/PiW-Treffen des VPP am 12.03.2024
Am 12 03 2024 fand von 18:00 bis 19:30 Uhr das erste PiA/PtW-Online-Treffen der Sektion VPP mit begleitender Rechtsberatung statt. Es wurde angeregt diskutiert und viele spezifischen Fragen gestellt und von unserem Justiziar Jan Frederichs beantwortet. Fragen und Antworten finden VPP-Mitglieder zum Nachlesen im VPP-Mitgliederbereich. Studierende und PiA/PtW können der Sektion VPP kostenfrei beitreten.
Mit dabei: Jan Frederichs, Justiziar BDP, Susanne Berwanger, VPP-Vorsitz, Clara Kowalewski, Madlen Matschey (PiW-Vertretung des VPP), Hans Jürgen Papenfuß (VPP-Vorstandsmitglied)
Mitschrift diskutierter Fragen und Antworten (eine Auswahl)
Frage 1: PiA-Finanzen Auszahlung Institut: Unser Ausbildungsinstitut zahlt für bestimmte Leistungsziffern anteilig nichts aus - z.B. für die biografische Anamnese, und begründet dies mit z. B. pauschalen Betragsberechnungen. Was kann ich als Institutssprecherin tun?
Antwort: Von jeder erbrachten Leistung soll jeweils mindestens 40 Prozent ausgezahlt werden; hierauf kann sich von PiA-Seite aus bezogen werden. Gesetzl. Grundlage: SGBV § 117 3c). Für die Vergütung der in den Ambulanzen nach den Absätzen 3 bis 3b erbrachten Leistungen gilt § 120 Absatz 2 Satz 1 und 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass dabei eine Abstimmung mit Entgelten für vergleichbare Leistungen erfolgen soll. § 120 Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend. Die Ambulanzen sind verpflichtet, von der Vergütung, die sie von den Krankenkassen für die durch einen Aus- oder Weiterbildungsteilnehmenden erbrachte Leistung erhalten, jeweils einen Anteil in Höhe von mindestens 40 Prozent an den jeweiligen Aus- oder Weiterbildungsteilnehmenden auszuzahlen. Sie haben die Auszahlung des Vergütungsanteils den Krankenkassen nachzuweisen. Die Ambulanzen haben der Bundespsychotherapeutenkammer die jeweils aktuelle Höhe der von den Aus- oder Weiterbildungsteilnehmenden zu zahlenden Ausbildungskosten sowie des auszuzahlenden Vergütungsanteils, erstmalig bis zum 31. Juli 2021, mitzuteilen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine bundesweite Übersicht der nach Satz 5 mitgeteilten Angaben zu veröffentlichen. undefined
Frage 2: Wie ist das mit den Erhöhungen der Kassensätze für Leistungen und der Auszahlungen an PiA? Diese werden oft nicht direkt weitergegeben. Betreffen EBM-Erhöhungen gleich auch die Auszahlungen an die PiA?
Antwort: Hier kommt es zu zeitlichen Verzögerungen, entscheidend sind hier die Auszahlungen der KKs an die Institute und nicht der EBM. Wann was ausgeschüttet wird, ist oft aber schwer nachzuvollziehen.
Frage 3: Warum sind die Ausschüttungen an tiefenpsychologischen/psychoanalytischen Institutionen so hoch?
Antwort: Hier gibt es oftmals ehrenamtliche oder kleinere „familiärere, personengebundene“ Strukturen.
Frage 4: Wie schaut es bei der neuen Weiterbildung aus? Welche Verträge bekommen die neuen Psychothereut*innen in Weiterbildung? Ändert sich die prekäre finanzielle Lage der PiA/PiW?
Antwort: Aktuell werden z. B. in der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer OPK tarifliche Eingruppierungen von EG 13 diskutiert. Allgemein: Eine aktuelle Handreichung der zuständigen Fachkommission ver.di empfiehlt für Masterabschlüsse Klinische Psychologie und Psychotherapie EG 13, für Psychotherapeut*innen (ohne Fachkunde) EG 14 und für Fachpsychotherapeut*innen (mit Fachkunde, nach fünfjähriger Weiterbildung) EG 15.
Frage 5: Welche Chancen gibt es über Härtefallregelungen die Übergangsfristen zum Abschluss der PiA-Ausbildung zu verlängern?
Antwort: Dies müsste vom Gesetzgeber beschlossen werden. Aktuell gelten es die gesetzlich vorgegebenen Fristen.
Vorschläge zu Themen für zukünftige Treffen:
- Selbständigkeit in der Ambulanzzeit (PiA): Fragen zu Steuerrecht und Sozialversicherung (ggf. Spitzenverband Sozialversicherungsreferent*in anfragen, z. B. zu Nachfolgeregelung Fachschülertarif bei KKs.). Welche Schritte muss ich organisatorisch tun?
- Elternschaft und Ausbildung (Elternzeit und Elterngeld)
- Was kommt nach der Aus- und Weiterbildung? Kassensitzerwerb (Verkaufswertgutachten ...), Versicherungen, Absicherungen, Altersvorsorge …
Protokoll: Susanne Berwanger
Anhang: Kleine Linksammlung
- www.bptk.de/neuigkeiten/bptk-ratgeber-beruf-psychotherapeutin
- www.bdp-verband.de/faq/das-faq-zum-psychthg
- https://psyfako.org/berufsweg-psychotherapie/
- https://piapolitik.de/treffen/
- www.bptk.de/ausbildungskosten-und-verguetungsanteile/
- https://api.bptk.de/uploads/B_Pt_K_Information_Ausbildungsverguetung_61c100a1da.pdf