Bonner Erklärung
Am 17./18. März fanden sich über 100 PsychotherapeutInnen und WissenschaftlerInnen in Bonn-Röttgen zum Symposium zum 'Unbehagen in der (Psychotherapie-)Kultur' zusammen. Dieses Symposium sollte 'ein Forum sein für diejenigen, die sich unbehaglich fühlen angesichts der Entwicklung zu einer Psychotherapie, die ihr Selbstverständnis darin findet, 'Störungen' zu beseitigen, ohne nach deren Sinn, Herkommen und Bedeutung zu fragen.'
Bei der Planung dieses Symposiums war die aktuelle Brisanz der Themen nicht absehbar. Es fiel zufällig zeitlich genau in den Zeitraum der Planung von Veränderungen der Psychotherapierichtlinien durch den G-BA, die die Aufnahme neuer Psychotherapieverfahren als Richtlinienverfahren neu regeln sollen.
Die Tendenzen gehen dahin, Psychotherapieverfahren künftig nur noch für bestimmte ICD-10-Diagnosen auf der Grundlage von Wirksamkeitsmessungen zuzulassen. Da die Änderungen in ihrem Kern das Verständnis von Psychotherapie und die psychotherapeutische Berufsausübung im vertragsärztlichen Kontext berühren, ist zu befürchten, dass die Anpassungen kurzfristig auch die gesamte Richtlinien-Psychotherapie erfassen können.
Dagegen wendet sich die 'Bonner Erklärung', die auf dem Symposium verabschiedet wurde. Diese 'Bonner Erklärung' ist als Unterschriftensammlung ausgelegt. Sie soll mit der Bitte um Beachtung dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer zugestellt werden, der sehr kurzfristig vor der Aufgabe steht, eine Stellungnahme zur geplanten 'Anpassung der Kriterien für die Aufnahme neuer Psychotherapieverfahren' in Ausübung ihres gesetzlichen Stellungnahmerechts zu erarbeiten.
Ich möchte Sie dringend bitten, diese Erklärung zu zeichnen und eine entsprechende Mitteilung unter Angabe von Name, Adresse und Beruf an die VPP-Geschäftsstelle zu schicken, bei der die Zeichnungen und Unterschriften zusammenlaufen. Das sollte bis zum 23.3. geschehen sein, damit sie dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer beim Arbeitstreffen mit Vertretern des Gesprächskreises II vorgelegt werden können.
Für KollegInnen, die diese Frist nicht einhalten können, ist auch eine spätere Zeichnung noch sinnvoll, um den breiten Widerstand der Kollegenschaft gegen diese Absichten des G-BA zu dokumentieren. Bitte werben Sie auch im Kreis Ihrer KollegInnen für diese Initiative.
Die E-Mail-Adresse, an die Ihre Zeichnung zu senden ist lautet:
info@vpp.org
Eva Schweitzer-Köhn