DAK diskriminiert psychisch Kranke bei der Kostenübernahme von Präventionskursen

Unsere Stellungnahme:

Versendet die DAK Genehmigungsbescheide für Psychotherapie an ihre Versicherten, so findet sich auf der Rückseite ein Hinweis zur Kostenübernahme von Präventionskursen: Wer in psychotherapeu-tischer Akutbehandlung ist, erhält keine Zuschüsse für Präventionskurse aus dem Bereich Stressbewältigung und Entspannung.
Bei dieser Regelung stellen sich viele Fragen: Werden akut somatisch Erkrankte ebenfalls einge-schränkt bei der Finanzierung von Präventionskursen? Erhält z.B. ein akut orthopädisch erkrankter Patient ebenfalls keinen Zuschuss für z.B. den Präventionskurs Wassergymnastik? Darüber hinaus stellt sich die Frage: Wieso steht ein derartiger Hinweis auf der Rückseite des Genehmigungsbescheides der Psychotherapie? Wieso wird zwischen Akut- und normaler Psychotherapie unterschieden? Parallel zu einer Psychotherapie ein Stressbewältigungstraining zu machen, macht vielleicht in der Tat keinen Sinn. Aber Entspannungsverfahren dienen ja auch zur Prävention von orthopädischen, internistischen oder neurologischen Erkrankungen.

Wir haben uns mehrmals an die Geschäftsführung der DAK gewandt und haben nachgefragt. In den Antworten wurde bestätigt, dass derartige Ausschlüsse bei der Finanzierung von Kursen im somatischen Bereich nicht existieren. Somit werden psychisch Erkrankte hier strenger eingeschränkt als somatisch Erkrankte. Dies bedeutet aus unseren Augen: Diskriminierung. Die Regelung der DAK bezieht sich gezielt auf die erst seit 2017 existierende Abrechnungsziffer Akuttherapie. Diese ist nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig. Handelt es sich etwa um eine „Retourkutsche“ auf Kosten psychisch Kranker, da Krankenkassen bei dieser Leistung nicht mehr gefragt werden?

Dies sind natürlich Vermutungen. Auf alle Fälle hoffen wir, dass die DAK diese Praktik zugunsten ihrer Versicherten wieder zurücknimmt.

Für den Vorstand
Susanne Berwanger

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