Feststellung der Verfassungstreue von einbürgerungswilligen MigrantInnen - eine Alternative zum Einsatz des Gesprächsleitfadens des baden-württembergischen Innenministeriums
Der vom Innenminister vorgelegte Leitfaden für das Gespräch mit einbürgerungswilligen MigrantInnen wird unserer Meinung nach das angestrebte Ziel, eine aussagefähige Beurteilung der Verfassungstreue, der MigrantInnen nicht erreichen. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die uns zu dieser Ansicht führen, hier seien exemplarisch nur drei wichtige genannt:
1. Das Konstrukt Verfassungstreue ist sehr komplex und kann weder auf diesem noch auf einem anderen Weg zuverlässig erfasst werden. Dazu zwei praktische Anmerkungen:
- Wie viele "nicht verfassungskonforme" Antworten führen zu der Beurteilung, dass ein Einbürgerungswilliger nicht verfassungstreu ist? Reicht eine nicht verfassungskonforme Antwort, müssen es mehrere sein und, wenn ja, wie viele?
- Welche Antworten auf die einzelnen Fragen sind als nicht verfassungskonform zu beurteilen? Welche Vorgaben gibt es dazu?
Dies sind nur zwei Beispiele für die eklatanten methodischen Schwächen des Verfahrens.
2. Es handelt sich bei der Verfassungstreue aus psychologischer Sicht um eine Einstellung von Menschen zu politischen Sachverhalten. Diese Einstellungen sind im Zeitverlauf Veränderungen unterworfen. Es ist sowohl eine Situation denkbar, in der jemand zum Zeitpunkt des Einbürgerungsantrags durchaus verfassungskonforme Einstellungen vertritt und später Einstellungen, die konträr zu unserer Verfassung stehen. Wie soll in einem solchen Fall verfahren werden. Greift hier der im Anhang zu dem Leitfaden angedrohte nachträgliche Entzug der Staatsbürgerschaft mit der möglichen Konsequenz der Staatenlosigkeit? Wie ist der umgekehrte Fall zu beurteilen, dass ein Einbürgerungswilliger zum Zeitpunkt des Antrags in einzelnen Punkten Auffassungen vertritt, die nicht mit unserer Verfassung vereinbar sind, sich aber einige Jahre später eines anderen besonnen hat? Hat er in einem solchen Fall die Möglichkeit, sich erneut überprüfen zu lassen? Im übrigen können natürlich auch Deutsche, die in Deutschland geboren sind, solche Veränderungen durchlaufen - wie steht es dann mit der Staatsbürgerschaft?
3. Das Problem des Sprachverständnisses und die Frage der Vorkenntnisse in der deutschen Sprache werden im Erlass überhaupt nicht angesprochen. Hier sind erhebliche Probleme zu erwarten, allein das richtige Verständnis der ersten Frage nach der Demokratie als schlechtester Staatsform erfordert in Deutsch in etwa das Niveau der mittleren Reife, wenn nicht des Abiturs.
Bereits diese wenigen Punkte weisen daraufhin, dass der Gesprächsleitfaden und darauf gründende Einschätzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die sachlichen und formalen Voraussetzungen erfüllen, die an ein juristisch tragfähiges Verfahren zu stellen sind.
Wir sprechen im weiteren daher bewusst von einem Alternativvorschlag, der ein grundsätzlich anderes Vorgehen beinhaltet und auf die Überprüfung eines anderen Sachverhaltes abzielt. Unser Vorschlag geht davon aus, dass es möglich ist, einbürgerungswilligen MigrantInnen die wesentlichen Elemente unserer Verfassung sowohl in ihrer grundsätzlichen Form als auch in ihrer lebenspraktischen Bedeutung zu vermitteln und dieses Wissen auch zu überprüfen. Die Überprüfbarkeit dieses Wissens über die Grundwerte der Verfassung und des Verständnisses für die lebenspraktischen Auswirkungen dieser Grundwerte sind die Kernpunkte unseres Vorschlags.
Wir schlagen daher die folgenden Schritte vor:
1. Auseinandersetzung mit den Grundwerten unserer Verfassung für einbürgerungswillige Migranten
Für alle MigrantInnen sollten gezielt Angebote entwickelt werden, die ihnen eine intensive Auseinandersetzung mit den Grundwerten unserer Verfassung, mit Rechten und Pflichten, orientiert an lebenspraktischen Fragen, ermöglichen. Für Einbürgerungswillige sollten diese Angebote zur Pflicht gemacht werden. Dabei sollten durchaus auch die Fragestellungen mit den TeilnehmerInnen angesprochen werden, die in einzelnen Fragen des Gesprächsleitfadens auftauchen; diesmal allerdings unter völlig anderen Rahmenbedingungen als es bei der geplanten Überprüfung der Verfassungstreue der Fall wäre.
Ein solches Angebot sollte etwa 40 - 60 Unterrichtsstunden umfassen und von qualifizierten Kräften geleitet werden, die im Bereich des interkulturellen Lernens Erfahrung haben.
Wir können uns auch vorstellen, dass einbürgerungswillige MigrantInnen entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten an den Kosten dieser Kurse und der darauf folgenden Prüfung beteiligt werden, um auch diesen Aspekt zu berücksichtigen. Ähnliches geschieht nach unseren Informationen beispielsweise in den Niederlanden.
2. Wissensüberprüfung und persönliche Erklärung
Am Ende eines solchen Kurses sollte ein Wissenstest stehen, anhand dessen festgestellt werden kann, inwieweit die TeilnehmerInnen sich mit den Grundwerten unserer Verfassung auseinandergesetzt haben. Für diejenigen TeilnehmerInnen, die diesen Test positiv abschließen, folgt dann die persönliche Erklärung mit der Verpflichtung auf die Verfassung und die Übergabe der Einbürgerungsdokumente.
Für diesen Test sind verschiedene Formen denkbar - eine schriftliche, eine mündliche, beides ggf. auch unter Mitwirkung von Fachleuten, die auch die Muttersprache des Einbürgerungswilligen beherrschen, um mögliche Probleme durch sprachliche Missverständnisse auszuklammern.
Denkbar ist auch die Möglichkeit, dass sich ein Einbürgerungswilliger, der glaubt, sich das notwendige Wissen aus anderen Quellen angeeignet zu haben, ohne Teilnahme an einem entsprechenden Kurs zur Prüfung anmeldet. Dann sollte die Wiederholungsmöglichkeit entsprechend begrenzt werden.
Für TeilnehmerInnen, die ein zu geringes Wissen aufweisen, besteht die Möglichkeit einer (teilweisen) Wiederholung des Kurses und erneuten Teilnahme am Test.
Vorteile dieses Vorgehens aus fachlich-methodischer Sicht und unter dem Gesichtspunkt der Integration
- Vermeidung der (Über-)Prüfungssituation bzgl. politischer Einstellungen mit all ihren negativen Aspekten
Die selektive Prüfungssituation, die durch die aktuellen Vorgaben des Verfahrens entsteht (d.h. es werden nur bestimmte Einbürgerungswillige mit in der Regel muslimischem Hintergrund diesem Prüfungsgespräch unterzogen) schafft eine Reihe negativer Effekte - Selektionswirkung, das Erleben religiöser Diskriminierung etc. Darüber hinaus ist es auch aus methodischen Gründen extrem unsicher, welchen prognostischen Wert die dabei gewonnenen Erkenntnisse für die Beurteilung der Einstellung des Einbürgerungswilligen gegenüber dem Grundgesetz zulassen und insbesondere, ob darauf eine langfristige Prognose der Verfassungstreue aufgebaut werden kann. Politische Einstellungen unterliegen z.T. sehr deutlichen Veränderungen und sind zeitlich wenig stabil.
- Auseinandersetzung mit den Grundwerten der deutschen Verfassung
Die Verpflichtung zur Teilnahme an diesen Kursen schafft für alle Einbürgerungswilligen die gleiche Voraussetzung von Mindestkenntnissen über unsere Verfassung und die Bedeutung der darin enthaltenen Grundwerte. Eine entsprechende Gestaltung des Stoffes, keine reine Wissensvermittlung, sondern interaktive Auseinandersetzung anhand lebenspraktischer Fragestellungen, sichert darüber hinaus, dass zumindest in wichtigen Grundfragen, Gleichberechtigung von Mann und Frau beispielsweise, auch ein Verständnis dafür entsteht, welche Konsequenzen diese Grundwerte im alltäglichen Leben haben. Kein Einbürgerungswilliger oder Eingebürgerter kann im Nachhinein behaupten, dies sei ihm nicht bewusst gewesen. Die Grundwerte und ihre lebenspraktischen Konsequenzen können dann als bekannt vorausgesetzt werden.
- Einheitlicher Umgang mit allen Einbürgerungswilligen
Dadurch, dass alle Einbürgerungswilligen sich mit diesen Inhalten auseinandersetzen müssen, sind gleiche Voraussetzungen für alle gegeben. Es besteht nicht das Risiko, dass Gruppen oder Einzelne diskriminiert oder bevorzugt werden.