Gesundheitsreform: Erste Überlegungen aus dem Gesundheitsministerium betreffen auch Psychotherapeuten
Aus dem BMGS sind erste Überlegungen zu einer Modernisierung im Gesundheitssystems zu vernehmen. Es handelt sich noch um vorläufige Überlegungen. Sie betreffen u.a. die Fachärzte und die Psychotherapeuten nicht unerheblich. Auch wenn es wahrscheinlich noch viele Änderungen geben wird, hier einige für Psychotherapeuten wichtige Inhalte:
Zukünftig (ab 2004) sollen Psychotherapeuten keinen Anspruch mehr auf Zulassung im herkömmlichen Sinne haben. Dabei geht es nicht um Bedarfsplanung und Sperrung. Der Nachwuchs wird schlichtweg nicht mehr mit der KV, sondern nur mit KK bzw. ihren Verbänden zu tun haben.
Psychotherapeuten sollen wie Fachärzte Einzelverträge mit Krankenkassen schließen. Es scheint aber nicht so zu sein, dass die Verträge auf gleichberechtigter Ebene zwischen Krankenkassen und (organisierten) Leistungserbringern ausgehandelt werden, sondern die Inhalte legen die Krankenkassen fest und die Leistungserbringer können sich diesen Verträgen anschließen. Die Verträge werden ausgeschrieben. Die Leistungserbringer haben zwar keinen Anspruch auf Teilnahme, können aber auch nicht willkürlich abgelehnt werden, da es formale Ausschreibungsregelungen geben soll. Da der Sicherstellungsauftrag insoweit bei den Krankenkassen und Leistungserbringern liegt und damit eine Übersversorgung zu vermeiden ist, kann es auch hier zu einer Art Sperrung kommen. Der Regelungsspielraum für diese Einzelverträge soll groß sein. Rahmenbedingung ist eine "Basisqualifikation", ebenso wie die Einhaltung von Mindeststandards. Dagegen sollen die Gebührenordnungen ausdrücklich nicht gelten. Teilnehmen kann jeder ausreichend qualifizierte Psychotherapeut, er darf sogar älter als 55, nicht aber älter als 68 Jahre sein. Auch die Präsenzpflicht kann im Vertrag abweichend von der ÄZVO geregelt werden. Natürlich können Zusatzqualifikationen vorausgesetzt werden.
Während der Nachwuchs offenbar nur noch über diese Verträge Zugang zum ambulanten Kassensystem haben soll, können bereits zugelassene Kollegen wählen, ob sie im alten System verbleiben, das inswoeit fortgilt oder ob sie sich einem Vertrag anschließen. Unter Druck geraten sie dabei dadurch, dass sie ihre Praxis nicht mehr wie zuvor verkaufen können, bzw. die Zulassung geht beim Verkauf nicht mehr mit über. Anders anscheinend, wenn sie sich einem Vertrag angeschlossen haben.
Die Zulassung ( für die bereits zugelassenen Psychotherapeuten ) bzw. das Teilnahmerecht an Einzelverträgen soll befristet werden. Alle fünf Jahre muss eine Fortbildung mit Kammerzertifikaten nachgewiesen werden. Die Fortbildung erfolgt nach Richtlinien, die die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Kammern festlegen.
Der BDP befürwortet Gruppenverträge zwischen Krankenkassen und Psychologen z.B. im Rahmen der Prävention oder der Chronikerprogramme und setzt sich auf diesem Gebiet für seine Mitglieder ein.
Er warnt jedoch - falls die Reform dies tatsächlich zulassen wird - vor dem eilfertigen Eingehen von Einzelverträgen zwischen einzelnen Behandlern oder Praxen ohne Absprachen der Psychotherapeuten oder Psychologen untereinander (z.B. vermittelt durch die Kammern) , da ohne Solidarität unter Ausnutzung der extremen Konkurrenz, der einzelne Psychotherapeut oder die einzelne Praxis von den Krankenkassen mit Sicherheit ausgesetzt sein werden.