Gewerbesteuer für Freiberufler vom Tisch
Protest des BDP und vieler anderer Verbände hat sich gelohnt
Gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden und dem Bundesverband Freier Berufe hatte sich der BDP schon im Sommer vehement gegen die Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht ausgesprochen. Auch einzelne Landesgruppen und Vertreter aus Sektionen des BDP hatten sich an ihre Bundestagsabgeordneten gewandt und ihre Ablehnung der Regierungspläne zum Ausdruck gebracht.
Hauptargument des BDP war, dass Vertreter Freier Berufe kein Gewerbe betreiben, sondern in vielfältiger Form dem Gemeinwohl dienen und daher nicht mit auf Gewinnmaximierung ausgelegten Betrieben gleichgesetzt werden können. Zudem sind Freie Berufe anders als Gewerbebetriebe einer Reihe von berufsständischen und staatlichen Regelungen unterworfen, die der Qualität und dem besonderen Verhältnis zwischen dem Nutzer psychologischer Dienstleistung und dem Psychologen Rechnung tragen. Weil die Einführung der Gewerbesteuer für Freie Berufe vor allem in Großstädten zu einer Mehrbelastung für Psychologen geführt hätte, wäre dies vor allem im heilkundlichen Bereich angesichts der immer noch skandalös niedrigen Honorare für Psychotherapie unverantwortlich gewesen.
Im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag wurde nun entschieden, die Freiberufler nicht mit der geplanten kommunalen Wirtschaftssteuer zu belegen.