Keine E-Zigaretten-Werbung für Jugendliche – oder doch?
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Bis ins Jahr 2023 ist Werbung für E-Zigaretten gestattet – in der Zwischenzeit schöpfen die Tabakkonzerne anscheinend noch alle Möglichkeiten aus, um Kunden zu gewinnen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) kritisiert in diesem Zusammenhang Marketing-Aktionen, bei denen über das Internet kostenlose Gratisproben von Tabakerhitzern bestellt werden können.
Bis zu dreißig Tage können die Produkte kostenlos getestet werden: ein Zeitraum, in dem sich durchaus bereits eine physische und psychische Abhängigkeit einstellen kann.
„Auch beunruhigt uns die Möglichkeit, die Tabakprodukte online zu bestellen. Natürlich gehen wir davon aus, dass gemäß der Sorgfaltspflicht gegenüber Minderjährigen gehandelt wird. Aber wer ist heutzutage schon wirklich in der Lage, zu kontrollieren, wer bei der Bestellung hinter dem Bildschirm sitzt“, erklärt Susanne Berwanger, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Sektion VPP im BDP.
Der BDP fordert den Gesetzgeber daher dazu auf, die Gesetzeslücken zu schließen, die eine solche Werbung ermöglichen und ein sofortiges Werbeverbot aller nikotinhaltigen Produkte umzusetzen.
Ausführliche Stellungnahme: https://www.bdp-verband.de/publikationen/politische-positionen/2020/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-tabakerzeugnisgesetzes.html
Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen:
Susanne Berwanger, berwanger@vpp-bayern.org