Keine Gewerbesteuer für Freie Berufe
Argumente (in Anlehnung an das Positionspapier des BFB)
1. Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden
Freie Berufe üben qua Gesetz kein Gewerbe aus. Die bisherige Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht ist eine Gegenleistung für die Bereitschaft der Freiberufler, bestimmte Regelungen im Interesse der Allgemeinheit hinzunehmen und Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. wohnortnahe Versorgung, Not- und Nachtdienste) zu erbringen. Eine Aufnahme in den Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen hätte weitreichende Folgen für Selbstverständnis, Strukturen, Berufsausübung und Leistungsangebot der Freien Berufe.
2. Keine Belastungsneutralität
Eine Belastungsneutralität der Gewerbesteuer aufgrund der Anrechnungsmöglichkeiten auf die Einkommenssteuer ergibt sich nur dann, wenn der Steuerpflichtige mit seinem Grenzsteuersatz im Spitzenbereich (48,5 %) liegt und der Gewerbesteuerhebesatz nicht mehr als 350 Prozent beträgt. Da ca. vier Fünftel aller Selbständigen in den freien berufen in Groß- und Mittelstädten tätig sind, deren Hebesätze generell deutlich über 350 Prozent liegen, oder eine andere der genannten Voraussetzungen fehlt, unterbleibt die vollständige Verrechnung von Gewerbe- und Einkommensteuer. Dass sich Freiberufler auf kräftige Mehrbelastungen einstellen müssen, wird besonders deutlich daran, dass die Bundesregierung Steuermehreinnahmen von rund 1,3 Milliarden Euro durch die Einbeziehung der Freien Berufe erwartet. Bei einer Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent wäre die Belastungsneutralität bereits bei einem Hebesatz von 350 Prozent generell nicht mehr gegeben.
3. Feste Gebührenordnungen
Psychotherapeuten unterliegen mit den Krankenkassen verhandelten festen Honorarsätzen, die zusätzliche Kosten durch Gewerbesteuer nicht vorsehen. Die entstehende Steuermehrbelastung kann nicht automatisch an Klienten/Patienten über die Gebühren weitergegeben werden. Weitere Gewinneinbußen und Existenzvernichtungen werden die Folge sein.