Lizenz und Registrierung durch die Föderation der Deutschen Psychologenvereinigungen
Informationen zur Konformitätsprüfung der Qualifikation gemäß DIN 33 430 zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung
Im Auftrag der Föderation der Deutschen Psychologenvereinigungen hat das Testkuratorium eine Lizenzprüfung zur Eignungsbeurteilung nach DIN 33 430 entwickelt. Diese Prüfung zur Erlangung einer Lizenz und Registrierung ist nicht an die Teilnahme an einer Fortbildung gebunden und steht allen Berufsgruppen offen. Die in der Norm für Auftragnehmer und Mitwirkende beschriebenen Kompetenzen wurden ausgefächert und in einem Fortbildungscurriculum inhaltlich beschrieben.
Von der DPA werden Fortbildungsmodule zur Lizenzprüfung angeboten. Das zur Prüfung erforderliche Wissen ist darüber hinaus im kürzlich erschienen Buch "Grundwissen zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung nach DIN 33430" enthalten. Details über Inhalte, Wiederholungsprüfungen usw. können der Fortbildungs- und Prüfungsordnung entnommen werden. Auf eine höchstmögliche Neutralität und Fairness in Prüfungsablauf und Bewertungsprozeduren, Widerspruchsverfahren und anderen Erfordernissen (entsprechend der ISO 17024) wurde selbstverständlich großen Wert gelegt. Die erste Prüfung ist für den 23.11.2004 vorgesehen. Weitere Informationen zur Anmeldung etc. sind auf der Website der DPA und telefonisch bei der DPA unter 030 - 209 166 312 erhältlich.
- Was unterscheidet die DIN 33 430 von bisherigen Normen zu Schrauben oder Papier?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Organisationszertifizierung und Personenlizenzierung nach DIN 33 430?
- Warum gibt es eine schriftliche Prüfung?
- Was habe ich als Unternehmer von der Konformität nach DIN 33 430?
- Was habe ich als Personalfachmann von einer Personenlizenz?
- Was sagt mir als Bewerber ein Zertifikat oder eine Lizenz nach DIN 33 430?
- Muss ich nach DIN 33 430 Testverfahren oder AC einsetzen?
- Welche Verfahren muss ich nach der Norm benutzen?
Was unterscheidet die DIN 33 430 von bisherigen Normen zu Schrauben oder Papier?
Die DIN 33430 ist eine Dienstleistungsnorm und unterscheidet sich insofern stark von den bisher bekannten Produktnormen. Ähnlich wie Normen der 9000er Reihe beschreibt sie die Eckpunkte eines Prozesses und fügt die Anforderungen an die notwendige Personalqualität zur Durchführung hinzu. Dies ist eine neue Form von Normen, von denen es noch nicht viele gibt. Bisher dominieren Produktnormen, z. B. für Schrauben oder Geräte bei denen es ein relativ einfach ist, konkrete Kriterien für die Qualität bzw. Haltbarkeit etc. zu bestimmen. Normen, die sich auf Dienstleistungen beziehen, haben von Natur aus eher einem Prozesscharakter bzw. beschreiben die Qualifikationen, die zur qualitativen Erbringung der Dienstleistungen notwendig sind. Die DIN 33 430 beschreibt die Prozessschritte von der Arbeitsplatz- und Anforderungsanalyse, über die Planung des Ablaufs, die Auswahl der Verfahren und Durchführung bis hin zu Abgabe einer Empfehlung zur Auswahl unter den Bewerbern. Die einzelnen Prozessschritte sind sowohl im Hinblick auf die Durchführungsökonomie als auch auf die Fairness gegenüber den Bewerbern orientiert. Es besteht viel Spielraum in den einzelnen Prozessschritten im Hinblick auf die Auswahl von Verfahren, so dass von Eignungsbeurteilungsprozessen von Mitarbeitern mit einfachen Tätigleiten bis zum Manager mit der DIN sinnvoll und ökonomisch gestaltet werden können.
Was ist der Unterschied zwischen einer Organisationszertifizierung und Personenlizenzierung nach DIN 33 430?
Bei der Zertifizierung von Organisationen, wie sie aktuell vom TÜV und DIN-Certco angeboten werden, wird der gesamte Prozess des Vorgehens in der Eignungsbeurteilung auf seine Entsprechung hinsichtlich der Prozessaspekte in der Norm geprüft. Dies geschieht mittels eines Qualitätshandbuches und Audits vor Ort. Die Prüfung der Personenqualifikation ist ein weiterer Bestandteil des Zertifizierungsprozesses.
Mit einer Personenlizenz kann die Qualifikation des durchführenden Personals nachgewiesen und Kosten bei der Zertifizierung gesenkt werden. Ein Organisations-Zertifikat bezieht sich auf die jeweilige Organisation und steht für geprüfte Qualität des Prozessmanagements über seinen Gültigkeitszeitraum. Die Lücke im Qualitätsmanagement, die durch Mitarbeiterwechsel entstehen könnte, lässt sich mittels Personenlizenzen qualitätsbewusst schließen. Da bei Personenlizenzen die Personalqualität objektiver geprüft wurde, führen sie bei der Zertifizierung zu einem höher bewerteten Qualitätszeichen.
Warum gibt es eine schriftliche Prüfung?
Die schriftliche Prüfung gewährleistet höchste Objektivität und Neutralität in der anonymisierten Bewertung. Einsprüche und Widersprüche können konkret überprüft werden. Die Lizenz für Auftragnehmer steht für hohe Kompetenz in der gesamten Eignungsbeurteilung. Bei der Erstvergabe der Lizenz gilt es daher, grundständiges Wissen gesichert zu bestätigen. Für die Relizenzierung ist eine mündliche Prüfung anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis des Lizenzinhabers vorgesehen. Auf der Basis der im ersten Schritt bestätigten Grundkompetenz ist die exemplarische Prüfungsform bei der Relizenzierung hinsichtlich der geprüften Kompetenztiefe und Kompetenzbreite plausibel als sehr seriöse Strategie der Qualitätssicherung zu bezeichnen. Eine mündliche Prüfung anhand von Praxisbeispielen im ersten Schritt würde im Wesentlichen bestehende Routinen erfassen und die Kenntnisse, die für Eignungsbeurteilungen bei anderen Anforderungsprofilen erforderlich sind, nicht erfassen. Zur Sicherung einer grundständigen Qualifikation und einer hohen Prüfungsobjektivität wurde daher die schriftliche Form zur Erstlizenzierung gewählt.
Was habe ich als Unternehmer von der Konformität nach DIN 33 430?
Mit der Anwendung der DIN kann der Auswahlprozess effektiv gestaltet werden. Wenngleich viele Firmen mit engagierten Mitarbeitern an vielen einzelnen Stellen der Norm zurecht feststellen werden, dass sie das schon erfüllen bzw. übererfüllen, zeigen die Erfahrungen aus ersten Zertifizierungen, dass auch bei “ausgebufften Profis” sich suboptimale Routinen, z.B. unnötige Doppelungen eingeschlichen hatten. Insofern ist der erste spürbare Vorteil die Effektivierung des internen Prozesses. Die Norm kann als Strukturgerüst für die Prozessschritte auch ohne Zertifizierung oder Lizenzierung zum internen Qualitätsmanagement sehr hilfreich sein.
Bei der Auswahl zwischen Dienstleistungsunternehmen in der Personalauswahl bieten zukünftig Zertifikate und Lizenzen mehr Orientierung im Markt.
In einer normkonformen Personalauswahl wird nicht nur eine hohe Passung zu den Anforderungen gesichert, damit Überforderung vermieden mit positiven Folgen auf den Krankenstand, sondern auch moderne Personalentwicklung durch Berücksichtigung zukünftiger Anforderungen und Potentiale vorbereitet. Arbeitszufriedenheit und langfristige Mitarbeiterbindung werden auch im privatwirtschaftlichen Bereich immer wichtiger.
Im Arbeitsmarkt der Zukunft wird das Ringen um die besten Mitarbeiter zwischen den Firmen stärker werden und gleichzeitig die Sensibilität von Bewerbern gegenüber den Auswahlprozessen steigen. Letzteres nicht nur aufgrund des steigenden Erfahrungsschatzes mit Bewerbungsverfahren, sondern auch, weil dieser erste Kontakt im mobilen Zeitalter bedeutsamer wird bei der Erstellung ein Bildes vom zukünftigen Arbeitgeber. Die Werbung mit einem normkonformen Prozess kann also zukünftig ein interessantes Mittel sein, die besten Köpfe für das Unternehmen zu interessieren
Was habe ich als Personalfachmann von einer Personenlizenz?
Die einfachste Form einer Kompetenzdarstellung ist die Selbsterklärung. Kompetent zu sein, kann jedoch jeder von sich behaupten und Papier ist geduldig.
Mit der Lizenz der Föderation der Deutschen Psychologenvereinigungen ist eine allgemeine Kompetenz in der Eignungsbeurteilung objektiv geprüft.
Eine Lizenz der Föderation dient in vielen Kontexten (gegenüber Bewerbern, Kollegen, Leitung, bei Konkurrentenklagen etc.) als Beleg für die eigene Kompetenz, einen Eignungsbeurteilungsprozess fair und qualitativ hochwertig durchführen zu können. Sie hilft damit bei der Klarstellung der beruflichen Qualifikation in einem schwer durchschaubaren Markt ungeschützter Berufsbezeichnungen. Bei einem Wechsel innerhalb der Unternehmensgruppe oder des Arbeitgebers kann im Unterschied zum Organisationszertifikat die Lizenz im neuen Kontext verwendet werden.
Was sagt mir als Bewerber ein Zertifikat oder eine Lizenz nach DIN 33 430?
Die Lizenzprüfung zur Eignungsbeurteilung der Föderation und die Zertifikate anerkannter Zertifizierer (DIN-CERTCO, TÜV Rheinland Group) stehen für eine geprüfte Qualität der Eignungsbeurteilung. Das bedeutet, dass der Prozessablauf und die Beurteilungsprozedur für alle Bewerber fair ist, keine irrelevanten Aspekte, sondern die Arbeitsanforderungen grundlegend für Aufgabenstellungen etc. sind.
Die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten können in Bezug auf die Arbeitsplatzanforderungen im Beurteilungsprozess gezeigt und mit den anderen Bewerbern verglichen werden. Wenn eine Firma oder ein Personaldienstleister zertifiziert bzw. lizenziert ist, kann man von einem Verfahren ohne Erniedrigungen, sympathiegeprägten Entscheidungen o.ä. ausgehen und davon, am späteren Arbeitsplatz nicht überfordert zu sein.
Muss ich nach DIN 33 430 Testverfahren oder AC einsetzen?
Als Prozessnorm beschreibt die DIN lediglich die Prozessschritte und deren Qualitätskriterien in Eckpunkten. Zu den Verfahren werden bewusst nur sehr allgemeine Aussagen gemacht, damit die Variationen an möglichen Passungen zwischen der Arbeitsplatzanalyse sowohl von Hilfsarbeitern als auch von Managern zu dem jeweiligen Prozess der Eignungsbeurteilung flexibel gestaltet werden kann.
Insofern ist in der Norm keineswegs die Empfehlung, immer die höchstmögliche Ergebnisgenauigkeit durch Einsatz der bestmöglichen Verfahren anzustreben, sondern beschreibt einen Prozess, der die notwendige Sorgfalt in der Anwendung von Verfahren bei der Eignungsbeurteilung in Zusammenhang bringt mit Durchführungsökonomie und einem möglichst effizienten Einsatz von Mitteln. Hier bestehen auf Grund der vormaligen Erfahrungen mit Produktnormen, die eher ein starres Korsett darstellen, noch Missverständnisse gegenüber der DIN 33430.
Welche Verfahren muss ich nach der Norm benutzen?
Die Norm bezieht sich laut Anwendungsbereich ausdrücklich nicht auf Verfahren und macht keine konkreten Empfehlungen zum Einsatz bestimmter Verfahren. Sie stellt zwar allgemeine Anforderungen an Verfahren bzw. deren Hersteller, wie Zugänglichkeit zu vorhandenen Informationen zum Verfahren, Einsatzbereichen, Gültigkeit, Evaluationen etc. im Sinne einer Qualitätstransparenz als Kriterium für den anforderungsbezogenen Einsatz nach DIN. Die eigentliche Auswahl eines oder mehrer Verfahren kann nur im Prozess erfolgen unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils und Wertigkeit der Kompetenzen, der Zahl an Bewerbern und Stellen, des zeitlichen und finanziellen Aufwandes im Verhältnis zur erforderlichen Genauigkeit, mit der die Kompetenzen erfasst und berücksichtigt werden sollen. Ein Verfahren sollte also möglichst schnell und so genau wie nötig die aus den Arbeitsanforderungen resultierenden Kompetenzen bei den Bewerbern erfassen und damit zu Empfehlungen führen. Die Norm macht hier entsprechend ihrer Prozessorientierung eine relationale Empfehlung und stellt damit neben der Orientierung auf die Anforderungen auch die Anpassung an die Gegebenheiten des Prozesses in den Vordergrund. Die nach der Norm möglichen Verfahren reichen somit vom strukturierten Interview über Tests bis zu einem längeren mehrstufigen Assessment.
Verfahren, die durch ihren Einsatz per se die Erfüllung der DIN andeuten, arbeiten mit irreführenden Versprechen und sind mit Vorsicht zu betrachten. Die Zertifizierung eines Verfahrens nach DIN 33 430 stellt eine Irreführung dar und wurde daher auch vom BDP rechtlich gestoppt