Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen
Stellungnahme des BDP zum Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen.
Der Gesetzentwurf wird vom BDP insofern begrüßt, als die Konstruktion über den Begriff der mitwirkenden Person einerseits und das Korrektiv der Beschränkung auf die Notwendigkeit und die Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung der Mitwirkenden andererseits überzeugend, ausgewogen, flexibel und zukunftsoffen ist.
Aus dem ethischen Selbstverständnis des Berufsstands sieht sich der BDP allerdings auch verpflichtet, der Autonomie des Klienten/Patienten – hier Geheimnisinhaber genannt - besondere Beachtung zu schenken, selbst dann, wenn diese mit den Interessen der Psychologen, die durch den Gesetzesentwurf unbestreitbar eine höhere Rechtssicherheit bei der Beteiligung Dritter erfahren, nicht ohne Weiteres deckungsgleich sein sollte.