Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags
Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen der Vergütung von PiAs/KJPiA
Fehlende gesetzliche Bestimmung für die Vergütung von Diplom-Psychologinnen und -Psychologen, die sich in Ausbildung zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und KJ-Psychotherapeuten befinden
Sehr geehrte Frau Linnemann-Gädcke,
sehr geehrter Herr Runte,
sehr geehrter Herr Braun,
wir, die UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs, protestieren dagegen, dass es für PiAs (Psychotherapeutinnen und Psychotherapaeuten in Ausbildung) bzw. KJPiAs (Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ausbildung) keine gesetzliche Regelung der Vergütung der 1800 h abzuleistenden "Praktischen Tätigkeit" gibt.
Die Folge ist, dass es eine Bandbreite von Vergütungen der Ausbildungteilnehmerinnen und -teilnehmern gibt; diese reicht von wenigen vollen Stellen, z.B. vergütet nach BAT II a, bis hin zu vielen unbezahlten Stellen bei 40 h Woche. Dies bedeutet in der Konsequenz für die nicht oder schlecht bezahlten PiAs/KJPiAs, dass sie durch erbrachte Dienstleistungen Umsätze erwirtschaften, die nicht in angemessener Weise an die PiAs/KJPiAs weitergegeben werden, sondern in die Kassen der entsprechenden Kliniken wandern. So gibt es schon seit Jahren 0 Euro, 1 Euro oder 2 Euro-Jobs. Und dass Kinder von PiAs/KJPiAs unterhalb der Armutsgrenze leben, obschon Mama oder Papa Akademikerin / Akademiker ist und arbeitet, ergibt sich dadurch von selbst.
Die fehlende oder nicht angemessene Vergütung widerspricht sowohl der Berufsordnung der Psychologinnen und Psychologen, in der es heißt, dass Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit angemessen zu vergüten sind; weiterhin widerspricht es der hessischen Verfassung Artikel 33 HVerf, daß Menschen ohne Lohn arbeiten, was für viele von uns zutrifft. Insgesamt gibt es in der BRD zur Zeit ca. 6000 PiAs, von denen die meisten schlecht oder gar nicht bezahlt werden. Beispiel: So zahlen Psychiatrien in Frankfurt/Main ihren PiAs/KJPiAs 0 bis 250 EUR pro voller Stelle!
Wir bitten darum, schnellstmöglich das Psychotherapeutengesetz zu ergänzen um eine verbindliche Regelung, wie PiAs/KJPiAs angemessen zu vergüten sind! Wir schlagen eine Vergütung vor analog zu Assistenzärztinnen und -ärzten, nämlich BAT IIa. Die Gelder hierzu können - wie dies vor kurzem für die Assistenzärztinnen und -ärzten von Politikerinnen und Politikern, sowie DKG (Deutscher Krankenhaus Gesellschaft) geregelt wurde - von den Krankenkassen eingefordert werden. Wir danken Ihnen für Ihre Mühe und Ihren Einsatz im Voraus!"
Anna Konstantina Richter
PiA und Iniatorin der Petition