PM: Psychotherapeutenausbildung: „Es entsteht ein Zwei-Klassen-System“

Die Fragen stellte Prof. Dr. Ingo Jungclaussen.

In der Themenausgabe des Report Psychologie wird die Reihe von Inter­views zum Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung von Prof. Dr. Ingo Jungclaussen, Dipl.­Psych. Lars Hauten und Prof. Dr. Melanie Jonas fortgesetzt. Zu Wort kommt diesmal Tim-Can Werning, Beisitzer im Vorstand der Studierenden im BDP (BDP­S).

Der BDP sieht mit Blick auf das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung und die verabschiedete Approbationsordnung weiterhin Optimierungsbedarf. So birgt u. a. die Ausgestaltung der Studiengänge viel Spielraum. Dies lässt offen, inwieweit künftig ausreichend psychologisches Grundlagenwissen vermittelt wird, um auch für psychologische Tätigkeiten zu qualifizieren, die jenseits der Behandlung von psychischen Erkrankungen angesiedelt sind.

Mit der Reihe möchten wir einen Beitrag zur Diskussion über die weitere Entwicklung des Faches »Psychologie« und die Auswirkungen der Reform der Psychotherapieausbildung leisten. So skizzieren verschiedene Personen ihre jeweils ganz persönliche Sicht auf die Reform und die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Seit dem 1. September 2020 ist das neue Gesetz zur Reform der Psychotherapieausbildung in Kraft. Damit findet ein langer, kontrovers diskutierter Veränderungsprozess seinen vorläufigen Schlusspunkt. Mit diesem Datum wird nicht nur in der Psychotherapieausbildung ein großer Schalter umgelegt, durch das Gesetz ergeben sich auch tiefgreifende Änderungen für das Psychologiestudium sowie für die Praxis der Psychotherapie im Allgemeinen. Aus Ihrer Sicht als Student: Welche Änderungen bringt die Reform für aktuelle und künftige Psychologiestudierende mit sich?

Die Reform krempelt das System ordentlich um. Studierende werden die Approbationsprüfung direkt nach dem Studium absolvieren. Außerdem enthält das Studium, das zur Psychotherapie-Weiterbildung befähigt, neue Inhalte, die im bisherigen Psychologiestudium nicht gelehrt wurden, etwa Aspekte der Pharmakologie und Medizin. Deshalb können Absolvierende die Weiterbildung nur dann beginnen, wenn sie einen approbationskonformen Studiengang abgeschlossen haben. Einige Unis in Deutschland haben ihr Studium schon umgestellt, andere noch nicht. Die Psychotherapie-Ausbildung, wie wir sie kennen, wird durch die Novelle abgeschafft und in den nächsten 15 Jahren gänzlich durch eine Weiterbildung ersetzt. Eine der weitreichendsten Änderungen der Reform umfasst die arbeitsrechtliche Stellung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Weiterbildung (PiW). PiW werden sozialversicherungspflichtig angestellt und sollen ein angemessenes Gehalt erhalten. Angedacht ist etwa eine Eingruppierung nach TV-L-E13 im stationären Bereich. Die Gesetzesreform hat sich also das Ziel gesetzt, die absolut prekäre Situation von Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ausbildung (PiA) zu beenden und durch ein zeitgemäßes System zu ersetzen.

Wie bewerten Sie die Neuerungen aus studentischer Sicht?

Besonders bedauerlich finde ich, dass bereits eingeschriebene Studierende nicht in die Reform aufgenommen werden. Es entsteht ein Zwei-Klassen-System, in dem PiA stark benachteiligt werden. Zudem hätte es der Reform sicherlich gutgetan, wenn man mit der Einführung des neuen Studiengangs noch ein Jahr gewartet hätte, sodass das neue Studium flächendeckend angeboten werden kann. Die Universitäten haben große Probleme, die Reform in diesem Wintersemester umzusetzen.

Des Weiteren ist die Übergangsregelung von zwölf, im Härtefall 15 Jahren, nach der bereits Studierende noch im alten System Psychotherapeutinnen und -therapeuten werden können, deutlich zu kurz. Hier wäre eine angemessene Regelung etwa, dass derzeit Studierende in die neue Regelung mit aufgenommen werden und die Weiterbildung regulär anstreben können.

Außerdem muss hervorgehoben werden, dass die neue Weiterbildung besonders junge Eltern stark benachteiligt. Die »alte« Ausbildung war sowohl in Voll- als auch in Teilzeit zu absolvieren. Die Weiterbildung soll hingegen nur noch in Vollzeit angeboten werden, was besonders im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine grobe Benachteiligung bedeuten kann.

Haben Sie aktuelle Informationen darüber, welche Universitäten bundesweit den neuen polyvalenten Psychologie-Bachelor ab dem Wintersemester 2020/2021 anbieten? Und wie sieht es mit dem neuen Master aus, der zur Approbation führen soll?

Ich finde, dass es in diesem Punkt ein sehr großes Problem gibt, das alle angehenden Psychologiestudierenden betrifft. Universitäten, die den neuen approbationskonformen Bachelor nicht anbieten, machen das auf ihrer Website oder im Bewerbungsprozess oft nicht deutlich. Studierende, die dort in diesem Wintersemester anfangen zu studieren, können die Weiterbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten im schlimmsten Fall gar nicht machen. Sie fallen nämlich – wenn sie nach dem

1. September 2020 ihr Studium beginnen – weder in die Übergangsregelung für bereits Studierende, noch können sie die Weiterbildung anstreben, weil der Bachelor nicht approbationskonform ist. Solche Tendenzen sehen wir zurzeit an verschiedenen Universitäten.

Diese Gruppe befindet sich gewissermaßen im reformbedingten Niemandsland. Wie beurteilen Sie diese prekäre Lage, und was raten Sie Betroffenen?

Besonders schlimm finde ich, dass die Reform und deren Implikationen für Laien so undurchsichtig sind. Studienanfängerinnen und -anfänger verstehen oft nicht, was die Reform für sie bedeutet. Und die Universitäten sind da nicht sehr hilfreich; sie machen nicht deutlich, ob der Bachelor zur Approbation befähigt oder nicht. Ein Beispiel: An der Universität Hamburg ist derzeit kein approbationskonformer Bachelor vorgesehen. Das bedeutet, dass alle, die dort neu anfangen zu studieren, nicht die Möglichkeit haben, Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut zu werden.

Für Studierende mit dem Berufswunsch Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut ist es sehr wichtig, sich schlauzumachen und hundertprozentig sicherzugehen, dass der Bachelor approbationskonform ist.

Was raten Sie Studierenden, die in Kürze ihren Psychologie-Bachelor nach dem alten System absolvieren werden? Sollten sie die Übergangsregelungen nutzen und die Psychotherapieausbildung nach dem alten Modell beenden oder nach Möglichkeit in den neuen Approbations-Master quereinsteigen?

Wenn die Studierenden Glück haben, besteht an ihrer Universität die Möglichkeit, in die neue Approbationsordnung reinzurutschen und fehlende Inhalte nachzuholen. Wenn die Universität diese Nachqualifizierung nicht anbietet, haben Studierende derzeit keine Möglichkeit, die neue Weiterbildung zu beginnen.

Wenn die Möglichkeit besteht, die Aus- oder die Weiterbildung anzutreten, ist die Entscheidung abhängig von einigen Fragen. Grundsätzlich haben die PiW bessere Arbeitsbedingungen. Die alte Ausbildung hat dennoch einige Vorteile, etwa dass sie in Teilzeit und berufsbegleitend absolviert werden kann, was für junge Eltern oder Promovierende attraktiv ist.

Ist ein Quereinstieg in den neuen Master durch Nachqualifizierung überhaupt schon möglich?

Mit einem flächendeckenden neuen, approbationskonformen Master ist voraussichtlich 2022/2023 zu rechnen.

Ist absehbar, welchen Studierenden der Quereinstieg offenstehen wird?

Grundsätzlich halte ich es für möglich, dass man ganz normal die Universität oder das Studienfach wechseln kann: Wenn ich aus einem nicht approbationskonformen Bachelor in einen approbationskonformen Bachelor wechseln möchte, muss ich mich bei der neuen Uni bewerben und studiere im neuen, approbationskonformen Bachelor weiter. Ich gehe davon aus, dass das geht, aber es müssen wohl bestimmte Module nachgeholt werden.

Besteht die Gefahr, dass Studierende mit dem alten Bachelor-Abschluss zwar im neuen Master-Studien- gang studieren können, aber nicht die Approbationsprüfung absolvieren dürfen?

Ja, so bewerten wir die Sachlage derzeit. Der Master ermöglicht die Approbation nur dann, wenn der Bachelor approbationskonform war. Mit dem alten Bachelor-Abschluss kann man im neuen Master-Studiengang studieren, die Approbation und folgend die Weiterbildung bleiben aber verwehrt.

Sie selbst studieren Psychologie an der FernUniversität Hagen (FuH). Welche Konsequenzen hat die Reform für Fernstudierende?

Fernstudierende, die eine Weiterbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten anstreben, sind von der Reform genauso betroffen wie alle anderen Studierenden auch. Dass die Weiterbildung nicht mehr in Teilzeit absolviert werden kann, trifft Studierende der FuH härter, weil der Altersdurchschnitt hier bei ca. 38 Jahren liegt. Das stellt eine Benachteiligung im Vergleich zu jungen Absolventinnen und Absolventen dar, die oft weniger Verpflichtungen (z. B. Kinder) haben.

Derzeit gibt es im Zusammenhang mit der Reform an einigen Universitäten große Widerstände und Pro-estaktionen. Können Sie das einordnen?

Ja, genau. Wie bereits erwähnt hat die Universität Hamburg bekannt gegeben, dass der neue, approbationskonforme Bachelor zum Wintersemester nicht eingeführt werden kann, weil die finanziellen Mittel fehlen. Die Fachschaft setzt sich seitdem vehement dafür ein, dass der neue Bachelor angeboten werden kann, damit von den Studierenden die Approbation angestrebt werden kann. Sonst haben alle, die in diesem Semester dort anfangen zu studieren, ein großes Problem, da sie aus dem System fallen und mit ihrem Abschluss voraus- sichtlich nicht Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut werden können.

49 von 50 Lehrstühlen für Klinische Psychologie und Psychotherapie an den Universitäten sind aktuell verhaltenstherapeutisch besetzt. Wie beurteilen Sie aus studentischer Sicht die Perspektive für die Methodenvielfalt im künftigen Direktstudium?

Ich bemerke häufig, dass Studierende ein großes Interesse an den verschiedenen Therapieformen haben. Wenn sie sich etwa mit den Inhalten der Tiefenpsycho- logie auseinandersetzen, gibt es eine große Offenheit für die dargestellten Methoden. Ich finde, hier gibt es Nachholbedarf an den Universitäten, damit alle Therapieformen wertfrei gelehrt werden und Studierende sich eine eigene Meinung bilden können.

In den Praktika im neuen Approbationsstudium sollen Studierende z. B. in Kliniken Praxiseinblicke bekommen. Dabei werden in den Kliniken Betreuungsressourcen tangiert, die derzeit schon in anderen Aufgaben gebunden sind. Wie denken Sie, werden die Universitäten die Aufgabe, neue Betreuungsressourcen zu schaffen, stemmen?

Die Approbationsordnung sieht vor, dass Studierende im Bachelor und Master Einblicke in die Praxis der Psychotherapie erhalten müssen. Hier ist man im Vergleich zum alten Studiengang nicht mehr so frei, denn die so- genannten „berufsqualifizierenden Tätigkeiten 1 und 3“ müssen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten angeleitet werden und nicht wie bisher von Psychologinnen und Psychologen. Das schränkt die Wahl der Praktikumsplätze massiv ein. Ich glaube, dass die Kliniken überrannt werden mit Bewerbungen und die ohnehin schon wenigen Praktikumsplätze noch viel schwieriger zu bekommen sind.

Werfen wir einen Blick auf die Zeit nach dem Studium: Wie schätzen Sie die neue Situation ein, dass die Master-Absolventinnen und -Absolventen mit den Abschlussprüfungen die Approbation erwerben und berufsrechtlich Ärztinnen und Ärzten gleichgestellt sind, jedoch noch keine Fachkunde in einem Therapieverfahren besitzen? Was kann man Ihrer Meinung nach mit dieser Approbation konkret machen ohne anschließende Weiterbildung?

Die Approbation wird direkt nach dem Studium erteilt, damit eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen wird, dass Absolventinnen und Absolventen angemessen bezahlt werden. Sie dient als Nachweis, dass Psychotherapie ausgeübt werden darf. Grundsätzlich reicht die Approbation allein jedoch nicht für eine Kassenzulassung zur Abrechnung von ausgeübter Psychotherapie aus. Die Absolventinnen und Absolventen, die die Weiterbildung nach der Approbation nicht machen, können dennoch in der klinischen Psychologie, in der Forschung oder in anderen Bereichen arbeiten, die keine zwangsläufige Psychotherapie-Weiterbildung erfordern.

Bisher konnten junge Menschen an Fachhochschulen ein praxisnahes vollwertiges Psychologiestudium ohne NC absolvieren. Fachhochschulen sind laut Reformgesetz aber vom neuen Approbationsstudium ausgeschlossen. Wie beurteilen Sie dies aus studentischer Sicht?

Psychologie kann an den Fachhochschulen auch weiterhin NC-frei angeboten werden, nur befähigt das Studium leider nicht zur Approbation und Weiterbildung – wohl aber zu vielen anderen Berufsbildern innerhalb der Psychologie, z. B. Wirtschafts- oder Medienpsychologie. Schulabgängerinnen und -abgänger mit mittelmäßigem Abitur haben über Wartesemester zudem auch weiterhin die Möglichkeit, in die approbationskonformen Studiengänge zu kommen. Der Weg dahin ist nur schwerer und länger.

Das heißt aber nicht, dass ich das persönlich gut finde. Gute Noten machen noch lange keine gute Psychotherapeutin bzw. keinen guten Psychotherapeuten aus. Ich bin generell der Meinung, dass der NC nicht das einzige Auswahlkriterium darstellen sollte. Auswahlgespräche und Studieneignungstests könnten eine faire und transparente Grundlage für Entscheidungen bilden. In einigen Bereichen wird dieses Modell auch schon angewandt. Studierende in Baden-Württemberg können etwa am „STAV-Psych“ teilnehmen, um ihre Chancen auf Zulassung zu erhöhen.

In den kommenden Jahren wird sich auch zeigen, ob der Ausschluss von Fachhochschulen rechtmäßig ist, wurden doch die Master-Abschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen durch den Bologna-Prozess offiziell gleichgestellt.

Das Gesetz ist so konstruiert, dass ein Studium der Psychologie nicht zwingend die Voraussetzung für die neue Approbation ist. Wie beurteilen Sie, dass auch medizinische Fakultäten auf den Zug aufspringen und das neue Psychotherapiestudium anbieten wollen?

Natürlich ist es aus meiner Sicht als Psychologiestudent schade, dass Inhalte abseits der Klinischen Psychologie zu kurz kommen. Generell würde ich ein angebotenes Studium aber nicht nach der Fakultät bewerten, sondern immer nach den Inhalten, die gelehrt werden. In vielen Disziplinen gibt es spezialisierte Bachelor-Studiengänge, die Studierende auf ein konkreteres Berufsfeld vorbereiten. In der Psychologie ist diese Entwicklung anhand des Studiengangs „B. Sc. Wirtschaftspsychologie“ auch erkennbar. Das führt meines Erachtens aber nicht dazu, dass die Qualität der ausgeübten Tätigkeit nach dem Studium leidet.

Wenn Sie die Wahl hätten: Würden Sie die Aus- bzw. Weiterbildung lieber nach dem alten oder nach dem neuen System machen?

Das kommt auf meine spezifische Situation nach dem Master an. Gehen wir davon aus, dass ich es mir aussuchen könnte, dann würde ich wahrscheinlich lieber die Weiterbildung machen! Leider stellt sich der großen Mehrheit der Studierenden diese Frage aber nicht: Sie können nur entweder PiW oder PiA werden.

Was möchten Sie angehenden Studierenden, die sich für den Beruf „Psychotherapie“ interessieren, mit auf den Weg geben?

Psychotherapie ist ein großartiges Berufsfeld innerhalb der Psychologie! Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass das Studium kein Zuckerschlecken ist und der Weg zur approbierten Psychotherapeutin bzw. zum approbierten Psychotherapeuten sehr lang ist. Ich kenne aber niemanden, der die Entscheidung bereut hat. Falls sich bei (angehenden) Studierenden Fragen zur Reform ergeben, gibt es auf der Website der Studierenden im BDP umfassende FAQ und Informationen, die bei Unsicherheiten helfen können.

Wir danken für das Interview.

Dieser Artikel stammt aus dem aktuellen Report Psychologie, das Heft kann hier bestellt werden: https://www.psychologenverlag.de/Produkte/dCatID/6/pid/780/backLink/

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