PsychThG-Novellierung: Weiterhin (leere?) Versprechungen aus dem BMG
Jens Spahn verkündete, dass Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) zukünftig mit mindestens 1.000 Euro vergütet werden sollen. Dies sei „von der GKV voll refinanziert“ heißt es in einer Meldung. Eine tarifliche Eingruppierung bleibt weiter aus, die konkreten Änderungen im Gesetzestext blieben bis dato noch unter Verschluss.
Die BPtK begrüßte das Gesetz schon mal zwei Tage vor seiner Verabschiedung, obwohl wesentliche Inhalte für die Betroffenen offiziell noch gar nicht bekannt sein können. Vielen, die später vom neuen Gesetz betroffen sein werden, ist das noch gar nicht bewusst.
Für die derzeitigen Psychologie-Studierenden und PiAs soll es eine Art Praktikantengehalt geben: Laut Medienberichten sollen PiAs einen Mindestlohn von 1.000 Euro im Monat während ihrer praktischen Tätigkeit erhalten. Das ist sehr wenig und kommt nicht unserer Forderung nach einer tariflichen Einordnung der PiAs entsprechend ihres mit dem Studium erreichten Grundberufs nach.
Grund zur Sorge bereitet uns ebenfalls, dass wohl auch die zukünftigen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) mickrig abgespeist werden könnten, obwohl auch sie bereits vollwertige Akademikerinnen und Akademiker sein werden.
Zudem droht der Verlust bisheriger Kompetenzen des Berufsstandes. Dies wird sich bemerkbar machen, wenn zukünftige Absolventinnen und Absolventen nach ihrer Approbation außerhalb der Psychotherapie tätig werden wollen.
Daher sagt der BDP, dieses Gesetz #WirktNichtRichtig und protestiert auch am letztmöglichen Tag gegen ein Gesetz, dessen wesentliche Inhalte bis zuletzt nicht bekannt gemacht wurden – u.a. die Approbations- und Studienordnung.
Zeit: 26.09.2019, 13:00 Uhr
Ort: Wiese vor dem Bundestag