Stellungnahme des VPP zur Formulierungshilfe zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgestzes

Die Werbeausgaben der Tabakindustrie in Deutschland haben aktuell ihren Höhepunkt erreicht (mehr als 247 Mio €). Der größte Werbeanteil fließt dabei in sogn. Promotion (z.B. riesige Stände bei Musikfestivals). Hier wird aktuell 40 % mehr investiert als 2008.

Aktuelle-Zigarettenprodukte (z.B. Juul) verwenden sogn. Nikotinsalze, welche reizfreier und tiefer eingeatmet werden können – trotz gleichzeitig sehr hohem Nikotingehalt. Dies führt zu verstärktem psychischem Abhängigkeitsrisiko bei e-Zigaretten und ist vermutlich bewusst gewollt. Auch nikotinfreie e-Zigaretten enthalten häufig krebsauslösende Stoffe (z.B. Formaldehyd). E-Zigaretten werden in immer größeren und zentral platzierten Ladenflächen als medizinisch cleanes Produkt verharmlosend vermarktet.

Rauchen verursacht mindestens 13 Krebsarten. 90 Prozent aller Lungenkrebsfälle werden durch das Rauchen hervorgerufen. Zudem ist das Rauchen die bedeutendste Ursache für die Entwicklung einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD). Die langfristigen Folgen der verschiedenen Inhaltsstoffkombinationen der tief inhalierten Aerosole in e-Zigaretten sind noch unbekannt.

Im Europäischen Vergleich ist Deutschland in der aktuellen Tabakkontrollskala auf den letzten Platz gerückt. Knapp 30 % der jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) rauchen. Bereits vor 16 Jahren hat sich Deutschland international verpflichtet, Werbung im öffentlichen Rauch zu unterbinden und hat dies als einziges EU-Land noch nicht umgesetzt.

Es nicht akzeptabel, der Zigarettenindustrie noch Jahre Zeit zu geben, tabak- und nikotinhaltige Produkte zu bewerben. Es muss sofort und umfassend verhindert werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch diesbzgl. Werbung zu einer schwerwiegenden Sucht mit tödlichen Folgeerkrankungen animiert werden. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht vor schwersten Erkrankungen in Folge psychischer und körperlicher Abhängigkeiten.
 

Der VPP im BDP e.V. fordert:

Ein sofortiges umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte, e-Zigaretten (mit und ohne Nikotin) und Tabakerhitzer:

  1. Keine Plakate- und Litfaßsäulenwerbung
  2. Keine Promotionswerbung und kein Sponsoring
  3. Keine Werbung an Verkaufsaußenflächen und in Verkaufsräumen
  4. Keine Verkaufsmöglichkeit in Kombination mit Waren für Kinder/Jugendliche (z.B. Kioske, Drogerien)
  5. Verpflichtung zur Sichtbarmachung und Kennzeichnung der gesundheitlichen Folgen
  6. Keine Werbung im Kino

12.03.2020

Vorstand VPP im BDP e.V.

Dr. Johanna Thünker, Susanne Berwanger, Gunter Nittel, Damaris Sander

Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 210179 Berlin
 

Telefon: +49 (0)30 209166-664
Telefax: +49 (0)30 209166-680
E-Mail: info@vpp.org

Datenquellen:

Aktueller Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung 2019

Aktuelle europäische Tabakkontrollskala 2019

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Kategorien:
Stellungnahme
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