Verlängerung der Übergangsfrist der Psychotherapie-Ausbildung dringend notwendig

Bedingt durch die pandemiebedingte Verlängerung der Regelstudienzeit ist eine Anpassung der Übergangsfrist der Psychotherapie-Ausbildung nach dem PsychThG in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung dringend notwendig.

Die Corona-Pandemie stellt Studierende vor große Herausforderungen. Die Umstellung auf digitale Formate, eingeschränkte Bibliotheksangebote und das Wegfallen von Lerngruppen und Praxiseinheiten führen kollektiv zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit. Längere Studienzeiten sind deshalb in vielen Fällen unvermeidbar. Besonders Studierende mit Kindern befinden sich in einer starken Doppelbelastung. Die Landesparlamente haben diese Belastung bereits anerkannt und die Regelstudienzeit nahezu flächendeckend für ein oder zwei Semester verlängert. 

Jedoch sind diejenigen Studierenden, die die Psychotherapie-Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung absolvieren, derzeit auf eine Beendigung der Ausbildung bis spätestens 01. September 2032 angewiesen (PsychThG § 27 (2)). Während diese Übergangsfrist schon vor der Krise knapp bemessen war, ist sie nun nicht mehr ausreichend und bedarf zwingend einer pandemiebedingten Anpassung. 

Ein Verweis auf die individuelle Härtefallregelung wäre derweil nicht mit der kollektiven Beeinträchtigung vereinbar und würde Absolventinnen und Absolventen mit persönlichen Härtefällen weiter benachteiligen. Sollte die Übergangsfrist nicht verlängert werden, wird es vielen Psychologie-Studierenden nach derzeitigem Stand nicht möglich sein, die Psychotherapie-Ausbildung bis Ablauf der Übergangsfrist zu beenden. Die Anpassung der Übergangsfrist ist somit notwendig, damit ein reibungsloser Abschluss der Bildungsmaßnahmen gewährleistet werden kann. 

Sollte an der bisherigen Frist festgehalten werden, wird ein erfolgreicher Abschluss der beruflichen Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten vielen Studierenden nicht mehr möglich sein. Einerseits müsste die Weiterbildung abgebrochen werden, wobei die entstandenen hohen Kosten verloren wären, und andererseits bestünde keine Möglichkeit mehr als Psychotherapeut/in zu arbeiten und dem Gesundheitssystem zur Verfügung zu stehen. Insgesamt wäre das Beibehalten an der ursprünglichen Frist ein katastrophales Signal. Die Übergangsfrist muss deshalb an die bestehenden Umstände und die erhöhte Regelstudienzeit angepasst werden. 

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert das Bundesministerium für Gesundheit deshalb dazu auf, die Übergangsregelung unverzüglich, um ein Jahr zu verlängern. Nur so kann eine reibungslose Ausbildung für angehende psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ermöglicht und eine Benachteiligung durch die Corona-Pandemie ausgeschlossen werden.

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