PM: VPP verteidigt Recht auf Psychotherapie
Resolution des Verbandes Psychologischer Psychotherapeuten im BDP zur Entwicklung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen in der KV
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP in Berlin hat am 22. März 2009 folgende Resolution einstimmig beschlossen:
Die finanziellen Mittel für die Psychotherapie in der Gesamtvergütung müssen die notwendige psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Wir fordern die KVen und die KBV auf, daraufhin mit den Krankenkassen zu verhandeln. Die Gesundheitsreporte der Krankenkassen der letzten Jahre stellen einstimmig einen Anstieg psychischer Erkrankungen dar mit immensen gesamtgesellschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierung oder Frühberentung.
Psychologische Psychotherapie ist die notwendige und qualitätsgesicherte Leistung, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen muss, um die psychischen Erkrankungen angemessen behandeln zu können.
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP beobachtet mit Sorge Bestrebungen verschiedener ärztlicher Gruppierungen die neue Honorarregelung für PsychotherapeutInnen anzugreifen. Sie tun das nämlich aus der Befürchtung, selbst Honorarverluste zu erleiden.
Die erst in diesem Jahr eingeführten zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen sind versorgungspolitisch sinnvoll und entsprechen der Besonderheit psychotherapeutischer Tätigkeit, die überwiegend aus zeitgebundenen Leistungen besteht. Wir fordern den Bewertungsausschuss daher auf, diese Regelung beizubehalten. Sorgfältige Diagnostik und Probatorik sind notwendig für den Erfolg der psychotherapeutischen Behandlung und müssen wirtschaftlich erbracht werden können. Psychotherapeutische Leistungen sind mengenbegrenzt durch Regelungen der Psychotherapie-Richtlinien und des EBM. Die Langzeitpsychotherapie unterliegt zusätzlich der Genehmigungspflicht durch das Gutachterverfahren.