Psychologische Psychotherapie muss eindeutig als solche erkennbar bleiben
Der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit stellt einen wichtigen Schritt zur Novellierung der Ausbildung zukünftiger Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dar. Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes ergeben sich für die akademische Psychologie Chancen, jedoch auch Gefahren von Fehlentwicklungen. Die erreichte Qualität in psychologischen Arbeitsfeldern außerhalb der Heilkunde darf durch die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes nicht gefährdet werden.