Resolution der Delegiertenkonferenz zum Thema Mediation

Verabschiedet am 5. Mai 2001 in Hohenroda

Mediation ist eine genuin psychologische Tätigkeit

Mediation ist zu verstehen als außergerichtliche und eigenverantwortliche Konfliktbearbeitungsmethode mit Hilfe eines unparteiischen Dritten (Mediator) unter Verwendung einer speziellen elaborierten Methodik. Mediation als alternative Konfliktlösung ist interdisziplinär angelegt und nicht gleichzusetzen mit Streitschlichtung oder Konfliktmoderation oder Konfliktmanagement, sondern sie ist die meist mit Rechtsfolgen verbundene außergerichtliche Einigung in ansonsten gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Mediation ist insofern zwar interdisziplinär angelegt, aber Mediation selbst ist eine genuin psychologische Tätigkeit und gehört als solche zum Berufsfeld von Diplom-PsychologInnen. In der Mediation werden die Konfliktparteien in ihrem Bemühen unterstützt ihre streitige Auseinandersetzung in eigener Verantwortung zu bearbeiten und zu lösen. Die Psychologie stellt hierfür geeignete Interventionskonzepte bereit.

Durch ihre Nähe zu Rechtsgütern hat Mediation meist einen psychologischen, einen sozialen und einen juristischen/rechtlichen Aspekt.

Die Rolle des Mediators in der Mediation lege artis ist eindeutig festgelegt.

Die Psychologenschaft schließt sich in ihrem Verständnis von Mediation internationalen Standards an, wie sie in den Empfehlungen des Europarates I von 1998 niedergelegt sind. In diesem Sinne ist das Rollenverständnis des Mediators das eines unparteiischen/neutralen Dritten.

Der Mediator erteilt keine Rechtsberatung (Rechtsauskünfte sind möglich). In entsprechenden Fällen informiert der Mediator die Parteien über die Mög-lichkeit einen Rechtsanwalt oder einen anderen einschlägigen Fachmann zu konsultieren. Therapeutische Hilfe ist immer außerhalb der Mediation zu suchen, auch wenn der/die Mediator PsychotherapeutIn sein sollte. Insofern erteilen Mediatoren weder Rechtsberatung noch führen sie therapeutische Interventionen/Psychotherapie durch.


Entsprechend fortgebildete Psychologinnen und Psychologen sind qualifizierte Anbieter von Mediation.

PsychologInnen sind aufgrund ihrer Studienqualifikation prädestiniert kompetente Konfliktbearbeitungs-Spezialisten im Sinne der Mediation in allen Anwendungsfeldern der Mediation wie (z.B. Familie, Umwelt, Verwaltung, Wirtschaft, Schule usw.) werden zu können.

Neben den besonderen fachlichen Voraussetzungen, die das Studium der Psychologie für die Ausübung mediatorischer Tätigkeit bietet, müssen PsychologInnen sich zu Mediatoren fortbilden, da die professionelle und interdisziplinäre Ausübung der Mediation über das Studium hinausgehende Fachkenntnisse erfordert.


Aus den genannten Rahmenbedingungen leiten sich folgende Forderungen und Maßnahmen ab:

Der BDP unterstützt die Analyse und Aufarbeitung des Mediationsfeldes in Deutschland (u.a. Interessengruppen, Mediationsverbände, Publikationsorgane, Qualifizierungsangebote, Tätigkeitsbereiche, Verbreitungsgrad) im Sinne eines Ist-Zustandes / einer Bestandsaufnahme, als Ausgangspunkt für entsprechende berufspolitische Aktivitäten.

Der Berufsverband unterstützt und berät angehende und praktizierende Mediatoren in allen Fragen ihrer fachbezogenen Praxis. Zur Sicherung von Strukturqualität bietet die Deutsche Psychologen Akademie in Zusammenarbeit mit entsprechenden Instituten seit längerem eine anerkannte curriculare Fortbildung in Mediation an. Diese entspricht sowohl den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation als auch denen der Europäischen Charta für Familien-Mediation.

Der BDP unterstützt zukünftig verstärkt den Einsatz von Mediation in den unterschiedlichen Handlungsfeldern durch Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen.

Der BDP setzt sich dafür ein, dass die Möglichkeiten der beruflichen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Diplom-Psychologinnen verbessert werden durch die Veränderung des § 59 a der Bundesrechtsanwaltsordnung, um in einer Sozietät als gemeinschaftliche Kanzlei von Rechtsanwälten und PsychologInnen oder zumindest einer Bürogemeinschaft Mediation als interdisziplinäres Dienstleistungsangebot betreiben zu können.

Der BDP setzt sich für eine Veränderung des Art.1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes ein, damit Mediation in Deutschland nicht – im Gegensatz zu den übrigen Ländern der EU - als rechtsbesorgende Tätigkeit angesehen wird und damit Mediation durch Nichtanwälte also auch durch Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen, als in der Regel unzulässig angesehen werden könnte.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Resolution
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen