Stellungnahme des BDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Am 8. April 2019 äußerte sich der BDP in einer Stellungnahme an die Gesundheits- und Wissenschaftsministerien auf Bundes- und Länderebene zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Psychotherapeutengesetz- PsychThG).
Der BDP stimmt dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zu und sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf in grundsätzlichen Bereichen der Regelungen. Der Umstand, dass es nicht nur bekanntermaßen seit vielen Jahren zwei vorherrschende Gründe für eine Novellierung gibt, sondern genau diese beiden Gründe im vorliegenden Gesetzentwurf nicht einmal im Übergangsrecht aufgegriffen werden, zwingen geradezu dazu, diese beiden Kritikpunkte voranzustellen:
- Seit 20 Jahren sind Psychologinnen und Psychologen in Ausbildung zur Psycho-therapie (PiA) während des Jahres praktischer Tätigkeit in prekärer Lage und werden nicht oder gering entlohnt. Der Gesetzentwurf ändert daran nichts.
- Studieninteressierte, Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Behörden, Angehörige, Hochschulen, Ausbildungsinstitute sind verunsichert hinsichtlich der unterschiedlichen Interpretation der Voraussetzungen zum Beginn der Ausbildung.
Es ist nicht akzeptabel, dass mit dem Gesetzentwurf diesbezüglich nur Regelungen zur ferneren Zukunft vorgeschlagen werden, so dass sowohl für die (angehenden) Psychologinnen und Psychologen wie auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten noch auf Jahre die altbekannten Probleme fortbestehen werden.