Überprüfung der Vergütungsregelungen für Sachverständige
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende 2018 eine Überprüfung der Vergütungsregelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Sachverständige angestoßen. Die betroffenen Verbände wurde aufgefordert, Stellungnahmen einzureichen. Die Qualitätsanforderungen an Gutachterinnen und Gutachter sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Sachverständigentätigkeit ist ein hochspezialisiertes Feld. Gleichzeitig gibt es viel zu wenig qualifizierte Sachverständige. Zudem hat sich die Vergütung von Sachverständigen inzwischen von den auf dem freien Markt zu erzielenden Honoraren deutlich entfernt.
Um diese Problematik aufzulösen, fordert die Sektion Rechtspsychologie im BDP in ihrer Stellungnahme eine Erhöhung des Vergütungssatzes für die einzelnen Sachverständigengruppen sowie die Einführung einer weiteren Honorargruppe M4.