Umsetzung der Bedarfsplanungsrichtlinie

Erste, derzeit noch vereinzelte Kassenärztliche Vereinigungen (KV) beginnen die dieses Jahr reformierte Bedarfsplanungsrichtlinie auf Landesebene umzusetzen. Während die KV Sachsen-Anhalt in ihrem Editorial schreibt, noch Zeit für den Beschluss des neuen Bedarfsplans durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu brauchen, können auf den Seiten der KV Bremen und KV Baden-Württemberg erste Informationen eingesehen werden. Erfreulich ist, dass sich in Baden-Württemberg zusätzlich 233,5 Sitze für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen ergeben. Auch die KV Westfalen-Lippe veröffentlichte erste Hochrechnungen, mahnte aber an, sich mit einer Bewerbung bis zur offiziellen Ausschreibung der neuen Sitze zu gedulden. Die KV Nordrhein ist schon einen Schritt weiter und hat über 50 neue Sitze in aktuell entsperrten Gebieten ausgeschrieben.

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