Verbändeübergreifende Resolution des GK II zum Thema Qualitätssicherung

Der Gesetzgeber hat in § 136a Abs. 2a SGB V den Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA beauftragt, ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie zu entwickeln.

Dabei wird der G-BA durch das Institut für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen IQTiG unterstützt.

Die Verbände des Gesprächskreis II (GK-II) bekennen sich ausdrücklich zu Qualitätssicherung und Qualitätsförderung als Elemente des professionellen Selbstverständnisses der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Sie sehen aber mit Sorge, dass die Entwicklung eines bürokratischen Ungetüms droht, das erhebliche zeitliche Ressourcen und wertvolle Behandlungszeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Anspruch nehmen würde, ohne im Gegenwert einen entsprechenden Nutzen für die Patientinnen und Patienten zu bedeuten.

In der Resolution wurden Überlegungen und Verbesserungsvorschläge zur Qualitätssicherung zusammengefasst.

Lesen Sie hier die verbändeübergreifende Resolutiondes GK II.

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