Videobehandlung: 20%-Regelung auch im vierten Quartal ausgesetzt

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich letzte Woche verständigt, die Videostunden unbegrenzt abrechnen zu können, vorläufig bis zum Ende des vierten Quartals.
Die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) werden ebenso verlängert. Auch die Umwandlung genehmigter Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie wird verlängert.
Quelle: www.kbv.de

Veröffentlicht am:
Kategorien:
SK VPP
Ambulante Versorgung
Vertragspsychotherapie
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen