VPP informiert Kassenpraxen: Telematik-Infrastruktur - Monatspauschalen ab Juli 2023
Nach den ad hoc eingeführten TI-Erstattungen über Monatspauschalen ab Juli 2023 waren viele Fragen gerade für Psychologische Psychotherapeut:innen noch offen.
Nun gibt es Neuigkeiten: Unsere Berufsgruppe benötigt keinen Nachweis für die Anwendungen eAU und eRezept, um die Pauschalen zu beantragen.
Lesen Sie hier Weiteres zum Thema.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Susanne Berwanger