Wir fordern eine Modernisierung des Sozialrechts
Für eine Verbesserung von Gutachten im Sozialrecht
Mit dieser Initiative möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das zurzeit geltende Sozialrecht nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht.
Egal ob bei Fragen zur Erwerbsminderung, rehabilitativen Leistungen oder Einschätzung des Grades der Behinderung – in vielen sozialrechtlichen Verfahren geht es nicht ohne Gutachten.
Sie sind eine maßgebliche Grundlage der Entscheidung über die beantragten Sozial- und Versicherungsleistungen. Für Betroffene ist daher höchst relevant, wie ihre Anliegen begutachtet werden. Sachverständige tragen eine hohe Verantwortung. Um dieser gerecht zu werden, müssen sie über fundiertes Wissen aus dem jeweiligen Bereich verfügen.
Psychische Beeinträchtigungen dürfen kein Stigma sein und zu Benachteiligung führen
"Psychische Erkrankungen sind sehr häufig der Grund für eine Erwerbsminderungsrente. Dabei kommt es auf die Frage der Umstellungs- und Anpassungsfähigkeit für eine Verweisungstätigkeit an. Gerade ArbeitspsychologInnen mit Kenntnissen der Eignungsdiagnostik und Leistungsbeurteilung sowie der Personalauswahl und -entwicklung können diese Frage beantworten."
Dipl.-Psych. Wilhelm Schilling, Vorsitzender der Sektion Wirtschaftspsychologie des BDP
Die Zahl der Krankheitstage aufgrund von psychischen Erkrankungen haben seit dem Jahr 2008 um 67,5 % zugenommen. Dass dieser Trend abnimmt, ist nicht zu erwarten. Ganz im Gegenteil. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist sogar mit einem weiteren Anstieg der psychischen Erkrankungen zu rechnen.
Ein rein störungs- und defizitorientierter Fokus bei diesen Erkrankungen im sozialrechtlichen Verfahren greift zu kurz. Es ist wichtig, die komplexen Zusammenhänge zwischen Art und Auswirkungen psychischer Beeinträchtigungen zu verstehen. Funktions- und Leistungsbeeinträchtigungen sind genau zu betrachten. Außerdem müssen Umstellungs- und Anpassungsleistungen beurteilt werden. Nicht zuletzt bedarf es der Symptomvalidierung: Es wird begutachtet, ob die Erkrankung auch wirklich das ist, was sie zu sein scheint. Hierbei handelt es sich um genuin psychologische Arbeitsfelder.
Diese Entwicklungen sind allerdings in Praxis und in der teilweise veralteten Sozialgesetzgebung unzureichend berücksichtigt. Um der steigenden Komplexität und Quantität der sozialrechtlichen Begutachtung nachhaltig zu begegnen und ganzheitliche Beurteilungen zu gewährleisten, bedarf es mehr und vor allem spezifisch ausgebildete Sachverständige.
Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der neuen Webseite der Initiative.