Stellungnahme zum System der KV
Der BDP einschließlich des VPP hält den Kollektivvertrag für eine flächendeckende, wohnortnahe und niedrigschwellige psychotherapeutische Versorgung für unerlässlich. Einzelverträge mit Kostenträgern priorisieren kurzfristige ökonomische Aspekte vor Qualitätsbestrebungen und nachhaltigen Effekten und zielen meist darauf ab, dass die Mitglieder dieser Krankenkassen bevorzugt behandelt werden, verbessern aber nicht die Versorgung. Integrationsverträge stellen sinnvolle Ergänzungen zum Kollektivvertrag dar, z.B. für schwer depressiv oder psychotisch erkrankte Patienten.
Wir begrüßen, dass die Psychotherapie im Ergebnis der Honorarverhandlungen einen eigenen Vergütungsbereich hat. Das wird das Verhältnis zu den fachärztlichen Kollegen entspannen. Wir fordern die Abschaffung der 10%-Grenze für die Psychotherapeuten in der KV-Vertreterversammlung.