Stellungnahme zur ersten Überprüfung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
Der BDP und seine Fachsektion Rechtspsychologie möchten nachfolgend kurz zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Stellung nehmen.
Zu § 9 Abs. 1
In der Praxis werden im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Vielzahl von aussagepsychologischen Gutachten erarbeitet (vgl. BGH 1 StR 618/98)1. Im derzeitigen Gesetz ist jedoch lediglich die Aussagetüchtigkeit als Sachgebiet erfasst. Das überaus wichtige und für die rechtspsychologische Praxis relevante Sachgebiet der aussagepsychologischen Gutachten wird dort nicht genannt.
Die Aufnahme der Formulierung "Aussagepsychologische Gutachten" als eines sehr häufig nachgefragten Sachgebietes in der Gruppe M 3 würde in der Praxis keine Ausweitung des Sachgebietskataloges bedeuten, sondern lediglich eine ohnehin stattfindende gutachterliche Tätigkeit in der Anlage 1 verdeutlichen.
Wir bedanken uns im Vorhinein für die Berücksichtigung dieser geringfügigen Änderung.
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Psychologie bewusst vertreten.