Berufsethik
Die Mitglieder des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen verpflichten sich in ihrer beruflichen Tätigkeit als Psychologin oder Psychologe den Berufsethischen Richtlinien entsprechend zu handeln. Beschwerden gegen unethisches Verhalten der Mitglieder des BDP werden vom Ehrengericht des Berufsverbandes nach Anhörung der Parteien entschieden. Auch eine Mediation ist in einigen Fällen möglich.
Die Berufsethischen Richtlinien des BDP und der DGPs
Berufsethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP): Präambel, allgemeine Bestimmungen, Psychologie in Forschung und Lehre, Psychologie in der Anwendung, Schlussbestimmungen.
Frühere Versionen
Materialien der Ethikkommission
Richtlinien, Empfehlungen, international sowie national.
Mediation
Im Rahmen der Rechtsprechung hat sich das Verfahren der Mediation als sinnvolle Ergänzung zu der Vorgehensweise im gerichtlichen Verfahren erwiesen. Die Ergebnisse von Mediationen sind häufig zufriedenstellender als richterliche Urteilssprüche und die Lösung somit nachhaltiger. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der europäischen Psychologenvereinigung EFPA hat der BDP daher die Möglichkeit eingeführt, eine Mediation durchzuführen.
Eine Mediation erfolgt nach den Bestimmungen in der hier verfügbaren Mediationsordnung (PDF) und kann beim Ehrengericht beantragt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Mediation, sie kann daher vom BDP nicht verlangt werden. Soweit der BDP eine Mediation anbietet, übernimmt er (ggf. anteilig) die Kosten in geregelter Höhe, wie sie in vergleichbarer Weise entstehen könnten, wenn ein Antrag zum Ehrengericht gestellt und das Verfahren eingestellt werden würde.
Ehrengericht
Das Ehrengericht des BDP dient der Wahrung und Sicherung der Berufsehre und der berufsständischen Verpflichtungen der Mitglieder des BDP. Mitglieder, welche gegen die Berufsehre, die Berufsordnung für Psychologinnen und Psychologen oder gegen die sich aus ihrer Mitgliedschaft ergebenden Pflichten verstoßen, können ehrengerichtlich belangt werden.
Das Ehrengericht kann außerdem zur Beilegung von innerverbandlichen Streitigkeiten angerufen werden. Das Ehrengericht ist unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zuständig für alle Mitglieder und Organe des BDP. Das Ehrengericht besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern. Die/der Vorsitzende soll die Befähigung zum Richterinnenamt/Richteramt haben.
Das Ehrengericht arbeitet nach einer besonderen Ehrengerichtsordnung (PDF). Diese sieht folgende Verbandsstrafen vor: Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Aberkennung von Zertifikaten/Berechtigungen, die vom Verband verliehen bzw. ausgesprochen worden sind, Ausschluss aus dem Verband (vgl. § 8 Abs. 3 der Satzung).
Besetzung
Vorsitzender:
Vors. RiLG a. D. Roland Schmidt
Stellvertretender Vorsitz:
-
Beisitzerinnen:
Dipl.-Psych. Gerlind Forsen
Dipl.-Psych. Cornelia Orth
Stellvertretende Beisitzerin:
Dipl.-Psych. Brigitte Lohse-Busch
Eingaben an das Ehrengericht:
Postanschrift:
Ehrengericht
c/o BDP-Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin
(Ist die Zuschrift ausschließlich für das namentlich genannte Mitglied des Gerichts bestimmt, Sendung bitte als "persönlich / vertraulich" kennzeichnen.)
BDP Justiziar
Jan Frederichs
Tel.: 030 - 209 166 640
Sekretariat Ehrengericht
Tel.: 030 - 209 166 663
E-Mail: ehrengericht@bdp-verband.de
Die Vorsitzende der Präsidiumskommission Berufsethik ist
Dipl.-Psych. Carola Brücher-Albers.
c/o BDP-Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin
Tel.: 0176 4595 4930
cbabdp@web.de