Berufsethik

Die Mitglieder des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen verpflichten sich in ihrer beruflichen Tätigkeit als Psychologin oder Psychologe den Berufsethischen Richtlinien entsprechend zu handeln. Beschwerden gegen unethisches Verhalten der Mitglieder des BDP werden vom Ehrengericht des Berufsverbandes nach Anhörung der Parteien entschieden. Auch eine Mediation ist in einigen Fällen möglich.

Die Berufsethischen Richtlinien des BDP und der DGPs

Berufsethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP): Präambel, allgemeine Bestimmungen, Psychologie in Forschung und Lehre, Psychologie in der Anwendung, Schlussbestimmungen.

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Frühere Versionen



Mediation

Im Rahmen der Rechtsprechung hat sich das Verfahren der Mediation als sinnvolle Ergänzung zu der Vorgehensweise im gerichtlichen Verfahren erwiesen. Die Ergebnisse von Mediationen sind häufig zufriedenstellender als richterliche Urteilssprüche und die Lösung somit nachhaltiger. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der europäischen Psychologenvereinigung EFPA hat der BDP daher die Möglichkeit eingeführt, eine Mediation durchzuführen.

Eine Mediation erfolgt nach den Bestimmungen in der hier verfügbaren Mediationsordnung (PDF) und kann beim Ehrengericht beantragt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Mediation, sie kann daher vom BDP nicht verlangt werden. Soweit der BDP eine Mediation anbietet, übernimmt er (ggf. anteilig) die Kosten in geregelter Höhe, wie sie in vergleichbarer Weise entstehen könnten, wenn ein Antrag zum Ehrengericht gestellt und das Verfahren eingestellt werden würde.


Ehrengericht

Das Ehrengericht des BDP dient der Wahrung und Sicherung der Berufsehre und der berufsständischen Verpflichtungen der Mitglieder des BDP. Mitglieder, welche gegen die Berufsehre, die Berufsordnung für Psychologinnen und Psychologen oder gegen die sich aus ihrer Mitgliedschaft ergebenden Pflichten verstoßen, können ehrengerichtlich belangt werden.

Das Ehrengericht kann außerdem zur Beilegung von innerverbandlichen Streitigkeiten angerufen werden. Das Ehrengericht ist unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zuständig für alle Mitglieder und Organe des BDP. Das Ehrengericht besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern. Die/der Vorsitzende soll die Befähigung zum Richterinnenamt/Richteramt haben.

Das Ehrengericht arbeitet nach einer besonderen Ehrengerichtsordnung (PDF). Diese sieht folgende Verbandsstrafen vor: Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Aberkennung von Zertifikaten/Berechtigungen, die vom Verband verliehen bzw. ausgesprochen worden sind, Ausschluss aus dem Verband (vgl. § 8 Abs. 3 der Satzung).
Besetzung

Vorsitzender:
Vors. RiLG a. D. Roland Schmidt

Stellvertretender Vorsitz:
-

Beisitzerinnen:
Dipl.-Psych. Gerlind Forsen
Dipl.-Psych. Cornelia Orth

Stellvertretende Beisitzerin:
Dipl.-Psych. Brigitte Lohse-Busch

Eingaben an das Ehrengericht:

Postanschrift:

Ehrengericht
c/o BDP-Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin
(Ist die Zuschrift ausschließlich für das namentlich genannte Mitglied des Gerichts bestimmt, Sendung bitte als "persönlich / vertraulich" kennzeichnen.)

BDP Justiziar

Jan Frederichs
Tel.: 030 - 209 166 640

Sekretariat Ehrengericht
Tel.: 030 - 209 166 663
E-Mail: ehrengericht@bdp-verband.de

Die Vorsitzende der Präsidiumskommission Berufsethik ist
Dipl.-Psych. Carola Brücher-Albers. 

c/o BDP-Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin
Tel.: 0176 4595 4930
cbabdp@web.de

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Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

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