Das Testbeurteilungssystem des DTK (TBS-DTK)
Testverfahren (das sind Tests und Fragebogen) werden in diagnostischen Prozessen eingesetzt und unterstützen Diagnostikerinnen und Diagnostiker dabei, Fragen zu beantworten, die für berufliche, schulische oder gesundheitliche Belange von Menschen sehr bedeutsam sein können. Zudem basieren Ergebnisse psychologischer Forschung oft auf Testverfahren. Die Qualität der Testverfahren sowie des eigentlichen diagnostischen Prozesses haben also weitreichende Konsequenzen in Wissenschaft und Praxis. Daher bedarf es diagnostischer Verfahren und Prozesse, die hohen Qualitätsansprüchen genügen.
Testverfahren (das sind Tests und Fragebogen) werden in diagnostischen Prozessen eingesetzt und unterstützen Diagnostikerinnen und Diagnostiker dabei, Fragen zu beantworten, die für berufliche, schulische oder gesundheitliche Belange von Menschen sehr bedeutsam sein können. Zudem basieren Ergebnisse psychologischer Forschung oft auf Testverfahren. Die Qualität der Testverfahren sowie des eigentlichen diagnostischen Prozesses haben also weitreichende Konsequenzen in Wissenschaft und Praxis. Daher bedarf es diagnostischer Verfahren und Prozesse, die hohen Qualitätsansprüchen genügen.
Die Qualität von Tests und Fragebogen kann sehr unterschiedlich sein. Es gibt sehr gute, aber auch indiskutabel schlechte Tests. Unzulängliche Testverfahren und Nachlässigkeiten in diagnostischen Prozessen begünstigen Fehlurteile, die für einzelne Individuen erhebliche Auswirkungen auf psychische, soziale, gesundheitliche oder berufliche Lebensbereiche haben können; zudem für Organisationen, die Entscheidungen auf schlecht fundierten diagnostischen Befunden gründen. Vergleichbare negative Effekte sind auch denkbar, wenn qualitativ unzureichende Verfahren in der Forschung zum Einsatz kommen.
Das DTK hat seinem Statut zufolge u.a. die Aufgabe, die Öffentlichkeit über die Güte von Test- und Fragebogenverfahren transparent aufzuklären.
Damit Anwenderinnen und Anwender besser einschätzen können, inwieweit ein Test- oder Fragebogenverfahren sinnvolle, fundierte und aussagekräftige Befunde ermöglicht, lässt das DTK zu wichtigen und verbreiteten Tests und Fragebogen Rezensionen erstellen und lässt diese Rezensionen publizieren.
Die Testrezensionen werden nach dem Testbeurteilungssystem des DTK (TBS-DTK) erstellt. Die Leitlinie beinhaltet definierte Regeln dafür, wie eine Testrezension systematisch und mit hoher Güte entstehen soll. Das TBS-DTK wird bei Bedarf weiterentwickelt.
Die aktuelle Fassung des TBS-DTK finden Sie hier.
Das DTK entscheidet, welches Testverfahren rezensiert wird und beauftragt zwei Expertinnen bzw. Experten, zunächst unabhängig voneinander je einen Rezensionsentwurf zu verfassen. Liegen beide Entwürfe vor, erarbeiten beide Verfasserinnen bzw. Verfasser eine gemeinsame Testrezension. Der Rezensionstext durchläuft dann einen weiteren Qualitätssicherungsprozess, bevor die finale Rezension veröffentlicht wird.
Alle Testrezensionen werden in den Fachzeitschriften Psychologische Rundschau und Report Psychologie publiziert. Zudem sind sie nach der Veröffentlichung in den Fachzeitschriften für alle Interessierten als Open-Access-Publikationen online kostenfrei auf den folgenden zwei Portalen zugänglich:
- Zu den Testrezensionen nach dem TBS-DTK auf der Website des Leibniz-Instituts für Psychologie (ZPID)
- Zu den Testrezensionen nach dem TBS-DTK auf der Website des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.)
Das Transparenzzertifikat des DTK im Rahmen des TBS-DTK
Damit ein psychologisch-diagnostischer Test beurteilt werden kann, müssen die dafür notwendigen Informationen transparent vorliegen. Das bezieht sich auf die Verfahrenshinweise zur Durchführung, Auswertung und Interpretation, auf Informationen zur Konzeption und Entwicklung sowie auf Forschungsergebnisse zu den Gütekriterien, welche die Interpretation eines Testergebnisses im Sinne des Tests unterstützen. Die Informationen müssen dem DTK-Testinformationsstandard entsprechen.
Ohne die für eine Prüfung erforderlichen Informationen sind die Qualitätsmerkmale eines Testverfahrens nicht unabhängig überprüfbar, das Testverfahren muss dann als „nicht prüffähig“ gelten. Leider gibt es Testverfahren – auch verbreitete –, zu denen die Informationen, die für eine Prüfung notwendig wären, unvollständig sind oder überhaupt nicht transparent vorliegen. Ihre Güte kann daher nicht unabhängig eingeschätzt werden.
Die Anforderungen an Informationen, die eine Prüfung grundsätzlich ermöglichen, sind in der „DIN Screen Checkliste 1“ (Version 3 – Kersting, 2018) formuliert. Sie entsprechen den Anforderungen der DIN 33430 an Verfahrenshinweise von Tests zur beruflichen Eignungsdiagnostik, sind jedoch auf Tests aus allen Bereichen anwendbar. Diese Checkliste dient als „Standard des Diagnostik- und Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen hinsichtlich des Qualitätsanspruches an Information und Dokumentation von Instrumenten zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens“ (kurz: DTK-Testinformationsstandard).
- Die aktuelle, dritte Fassung der „DIN Screen Checkliste 1“ finden Sie hier zum Download
Wenn die Informationen, die ein psychologisch-diagnostisches Testverfahren grundsätzlich prüffähig machen, transparent vorliegen, kann das DTK für das Testverfahren auf Antrag der Testanbieterin bzw. des Testanbieters ein so genanntes „Transparenzzertifikat“ vergeben. Das ist im Testbeurteilungssystem des DTK (TBS-DTK) geregelt.
Ein durch das DTK erteiltes Zertifikat berechtigt Testanbieterinnen bzw. Testanbieter und/oder Testautorinnen bzw. Testautoren dazu, mit der folgenden Aussage für ihr Verfahren zu werben:
„Die Verfahrenshinweise zum Test (Bezeichnung) erfüllen den Qualitätsanspruch des Diagnostik- und Testkuratoriums an Information und Dokumentation von Instrumenten zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens. Damit erfüllt der Test (Bezeichnung) nach Ansicht des DTK die Voraussetzungen, um einer Qualitätskontrolle unterzogen zu werden. Diese Qualitätskontrolle selbst hat das DTK für den Test (Bezeichnung) nicht vorgenommen.“
Wie wird ein Transparenzzertifikat für ein Testverfahren beantragt?
Testanbieterinnen bzw. Testanbieter und/oder Testautorinnen bzw. Testautoren senden dem Vorsitzenden des DTK (per E-Mail) auf eigene Initiative die Verfahrenshinweise für ein Testverfahren zu.
- Sie fügen eine Tabelle bei, in der verzeichnet ist, auf welcher Seite oder in welchem Abschnitt der Verfahrenshinweise die Informationen, die notwendigerweise vorliegen müssen, zu finden sind. Hierbei orientieren sie sich an den Anforderungen, die in der „DIN Screen Checkliste 1“ (Kersting, 2018) formuliert sind (s.o.).
- Sie fügen eine schriftliche und zur Veröffentlichung autorisierte Selbsterklärung bei, mit der sie bestätigen, dass es sich (1) um die Verfahrenshinweise handelt, die auch Anwenderinnen und Anwendern zur Verfügung stehen, und (2) alle nach dem genannten Standard geforderten Informationen zur Verfügung stehen.
Liegen dem Vorsitzenden des DTK diese Dokumente vor, entscheidet das DTK über die Vergabe des Transparenzzertifikats.
Transparenzzertifikate sind bisher für folgende Verfahren vergeben worden
Stand: 16.12.2022
- Applysia Adapt (2022)
- Authoritarianism Short Scale (KSA-3) (2019)
- Fragebogeninventar für Freizeitinteressen Kurzversion (FIFI-K) (2020)
- General Life Satisfaction Short Scale (L–1) (2020)
- General Self-Efficacy Short Scale-3 (GSE-3) (2021)
- Impulsive Behavior Short Scale–8 (I–8) (2022)
- Internal–External Locus of Control Short Scale–4 (IE-4) (2022)
- Interpersonal Trust Short Scale (KUSIV3) (2021)
- Obermann Big Six Personality Fragebogen (OBSP) (2020)
- Obermann Job Motives (OJM) (2018)
- Optimism–Pessimism Short Scale–2 (SOP2) (2022)
- Political Efficacy Short Scale (PESS) (2021)
- Risk Proneness Short Scale (R–1) (2020)
- Self‐Concept Scale (ICT–SC25) (2021)
- Skala zur Erfassung der Studieneinstiegsselbstwirksamkeit (SESW-Skala) (2020)
- Social Desirability – Gamma Short Scale (KSE-G) (2019)