Die DIN 33430 formuliert „Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik“. Sie dient:
- „Anbietern von Dienstleistungen (organisationsinterne und -externe Auftragnehmer im Sinne dieser Norm) als Leitfaden für die Planung und Durchführung von Eignungsbeurteilungsprozessen;
- Auftraggebern in Organisationen als Maßstab zur Ausschreibung von Dienstleistungen sowie der Bewertung externer Angebote im Rahmen berufsbezogener Eignungsbeurteilungsprozesse;
- Personalverantwortlichen bei der Qualitätssicherung und -optimierung von Personalentscheidungen;
- dem Schutz der Kandidatinnen und Kandidaten vor unsachgemäßer oder missbräuchlicher Anwendung von Verfahren zu Eignungsbeurteilungen.
Damit trägt die Norm bei:
- zur Verbreitung von wissenschaftlich und fachlich fundierten Informationen über Verfahren zur Eignungsbeurteilung;
- zur fachgerechten Entwicklung und zum sachgerechten Einsatz von Verfahren zur Eignungsbeurteilung;
- zur kontinuierlichen Verbesserung der Verfahren zur Eignungsbeurteilung.
Durch die Anwendung der Norm können Fehlentscheidungen sowie daraus erwachsende negative ökonomische, soziale und individuelle Folgen für die Organisation und alle Betroffenen vermieden werden.“
Bei der Erarbeitung der DIN 33430 sowie der ISO-Norm 10667 („Assessment Service Delivery: Procedures and methods to assess people in work and organizational settings“) haben Mitglieder des DTK aktiv bspw. in den entsprechenden Normenausschüssen mitgewirkt.
Weiterführende Informationen zur DIN 33430 und zertifizierte Anbieter finden Sie im DIN 33430 Portal.