Modellprojekt in NRW
QS-Verfahren ambulante Psychotherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.01.2024 ein neues QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter – kurz: QS ambulante Psychotherapie, beschlossen. Zugleich hat er festgelegt, dass dieses zunächst von 2025-2030 in einer Modellregion erprobt werden soll. Diese Modellregion ist Nordrhein-Westfalen und betrifft beide KV Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Was das konkret für Sie bedeutet, darüber möchten wir auf dieser Seite informieren. Da vieles noch ungeklärt ist, werden im Laufe des Jahres weitere Informationen hinzukommen.

Grundsätzlich besteht das QS-Verfahren aus zwei Bestandteilen: eine fallbezogene Dokumentation in den Psychotherapiepraxen und einer Patient*innenbefragung. Die Erhebung betrifft alle Richtlinien-Behandlungen von Psychologischen Psychotherapeut*innen bei Patient*innen ab 18 Jahren, bei denen keine Intelligenzminderung oder Demenz vorliegt. Die Datenerhebung wird am Ende der Behandlung in Gang mit der Vergabe der Pseudoziffer zu Beendigung der Behandlung in Gang gesetzt.

Die jeweiligen Fragebögen sind noch nicht in der endgültigen Fassung veröffentlicht. Angaben zum Fragebogen für Therapeut:innen findet man im Abschlussbericht des umsetzenden Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) in Anhang B7. Die Daten sollen mittels einer Software erfasst werden, Spezifikationen für diese Software sollen bis Sommer vorliegen.

Der Patient:innenfragebogen liegt derzeit nur in einer vorläufigen Fassung vor. Er muss nicht von den Therapeut:innen ausgehändigt werden, sondern wird nach Meldung des Therapieabschlusses durch eine zentrale Versendestelle per Post zugestellt.

Was niedergelassene Kolleg*innen in NRW hingen tun müssen, ist die Patient:innen über das neue QS-Verfahren zu informieren, dazu hat der G-BA ein fünfseitiges Informationsschreiben veröffentlicht. Eine weitere Fassung in leichter Sprache soll folgen. Diese Verpflichtung gilt nicht erst ab Beginn des Modellprojektes, sondern mit Inkrafttreten des Beschlusses und seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Der Beschluss ist am 14.05.2024 in Kraft getreten, sodass zeitnah auch mit der Veröffentlichung zu rechnen ist.

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