Modellregion NRW
QS-Verfahren ambulante Psychotherapie

Sie wollen wissen, was die QS ambulante Therapie (QS AmPt) konkret für Sie bedeutet? Dann schauen Sie sich hier unseren Informationsservice zum Thema an. Vieles ist aber noch ungeklärt: Grund genug, dass wir Sie hier im Laufe des Jahres über alle relevanten neuen Informationen auf dem Laufenden halten werden. Unser Tipp: Schauen Sie in unsere FAQ zur QS ambulante Therapie (QS AmPt). Dort finden Sie alles Relevante kurz und knapp aufbereitet.

Grundsätzlich besteht das QS-Verfahren aus zwei Bestandteilen: eine fallbezogene Dokumentation in den Psychotherapiepraxen und einer Patient*innenbefragung. Die Erhebung betrifft alle Richtlinien-Behandlungen von Psychologischen Psychotherapeut*innen bei Patient*innen ab 18 Jahren, bei denen keine Intelligenzminderung oder Demenz vorliegt. Die Datenerhebung wird am Ende der Behandlung in Gang mit der Vergabe der Pseudoziffer zu Beendigung der Behandlung in Gang gesetzt.

Die jeweiligen Fragebögen sind noch nicht in der endgültigen Fassung veröffentlicht. Angaben zum Fragebogen für Therapeut*innen findet man im Abschlussbericht des umsetzenden Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) in Anhang B7. Die Daten sollen mittels einer Software erfasst werden, Spezifikationen für diese Software sollen bis Sommer vorliegen.

Der Patient*innenfragebogen liegt derzeit nur in einer vorläufigen Fassung vor. Er muss nicht von den Therapeut*innen ausgehändigt werden, sondern wird nach Meldung des Therapieabschlusses durch eine zentrale Versendestelle per Post zugestellt.

Was niedergelassene Kolleg*innen in NRW hingen tun müssen, ist die Patient*innen über das neue QS-Verfahren zu informieren, dazu hat der G-BA ein fünfseitiges Informationsschreiben veröffentlicht. Eine weitere Fassung in leichter Sprache soll folgen. Diese Verpflichtung gilt nicht erst ab Beginn des Modellprojektes, sondern mit Inkrafttreten des Beschlusses und seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Der Beschluss ist am 14.05.2024 in Kraft getreten, sodass zeitnah auch mit der Veröffentlichung zu rechnen ist.

Für das Modellprojekt QS-Verfahren NRW benötigen Praxen ab 2025 eine Software, um die im Rahmen des QS-Verfahrens erhobenen Daten zu dokumentieren und an die Datenannahmestellen zu übermitteln. Eine Übersicht können Sie sich über den folgenden Link herunterladen:

Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

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