Anhörung im Landtag: Schuleintrittsalter flexibilisieren?
Die Landesgruppe Schleswig-Holstein des BDP nahm auf Einladung des Bildungsausschusses des Landtages am 15.08.2013 an einer Anhörung zum Thema "Flexibilisierung des Schuleintrittsalters" teil
Für den Vorstand der bdp-Landesgruppe nahmen Dipl.-Psych. Susanne Peacock und Dipl.-Psych. Juliane Dürkop an der Anhörung teil. In enger Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Sektion Schulpsychologie und kollegialem Austausch mit dem Verband Schleswig-Holsteinischer Schulpsychologen (VSHS) wurde vorab eine schriftliche Stellungnahme formuliert. In Ergänzung zur schriftlich abgegebenen Stellungnahme (Mediothek des Land-tages: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/1600/umdruck-18-1603.pdf) haben die bdp-Vertreterinnen in der mündlichen Anhörung den Blick auf die derzeitige - und in den letzten Jahren stark veränderte - Lebenswelt der Kinder gelenkt.
In der dreistündigen Anhörung kamen alle an Schule Beteiligten zu Wort (Elternvertretung, Lehrervertretung aus Berufsverbänden, Gewerkschaft, Ärztevertreter u. w.). Die meisten Experten und Expertinnen lehnten eine Flexibilisierung ab, vor allem weil „nicht-schulreife“ Kinder von der Zurückstellung (von der Einschulung) nicht profitieren: zu Hause könnten sie nicht adäquat gefördert werden, die Kindertagesstätten seien auf diese Anforderungen ebenfalls nicht eingestellt. Aber auch die Ausstattung der Grundschulen für die sogenannte Eingangsphase (für die ersten zwei Schuljahre hat ein Kind bis drei Jahre Zeit) wurde von vielen kritisiert: der Qualitätsstandard im Land Schleswig-Holstein liege weit auseinander, so dass viele Grundschulen den Anforderungen der dreijährigen Eingangsphase nicht gerecht werden könnten. Weder werde jahrgangsübergreifender Unterricht noch Binnendifferenzierung und individuelle Förderung realisiert.
Anlass der Anhörung waren Anträge der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtages, in denen gefordert wurde, das Schuleintrittsalter flexibler zu handhaben. Dieses ist im Schulgesetz 2007 auf das Erreichen von 6 Lebensjahren festgeschrieben; Beurlaubungen dürfen danach nur in sehr wenigen Ausnahmen erfolgen (nach medizinischer Indikation). Die CDU und die FDP wollen die bis 2007 gängige Praxis der Zurückstellung von Kindern wieder einführen. Manche Experten befürchteten eine „Aussortierung“ von „schwächeren“ Schülern und plädierten für eine Stärkung der Schule in der Eingangsphase. Prof. Jens Möller vom Institut für Psychologie der CAU brachte es auf den Punkt: je früher die Förderung ansetze, desto erfolgreicher für das Kind (sinngemäß).
Die Stellungnahme des VSHS lesen Sie hier: www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/1200/umdruck-18-1211.pdf.
Juliane Dürkop / Susanne Peacock