BDP fordert: Abschiebungen während Pandemie aussetzen

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Auch in diesem Jahr werden zahlreiche Geflüchtete in ihre Heimatländer abgeschoben – trotz Pandemie und unbehandelter psychischer Belastungen. Noch im vergangenen Monat wurde der 70. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention begangen. Doch in diesem Jahr wirkt die weltweite Pandemie wie ein Brennglas und zeigt die vergessenen Gruppen auf, die unter prekären Bedingungen leben oder arbeiten müssen. Beispielsweise Geflüchtete in großen Sammelunterkünften: Sie haben weniger Zugang zu verlässlichen Informationen und ausreichender sozialer Unterstützung, leben unter beengten Wohnverhältnissen in Gemeinschaftszimmern mit eingeschränktem Rückzugs- und Schutzraum, sind Zeuginnen bzw. Zeugen von Abschiebungen. 

Durch die gesetzlichen Verschärfungen 2016 und 2019 wurden die Möglichkeiten, erkrankte Asylbewerberinnen und -bewerber abzuschieben, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde, verschärft. Grundsätzlich wird nun davon ausgegangen, dass eine Abschiebung möglich ist – es obliegt den Asylbewerberinnen und -bewerbern, das Gegenteil durch qualifizierte Atteste vorzubringen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellte in seinem diesjährigen Bericht an den Bundestag „unzumutbare Hürden bei der Nachweispflicht“ fest.

„Ein hoher Anteil unter den Geflüchteten ist schwer belastet, gleichzeitig wurden die rechtlichen Verfahren in Deutschland beschleunigt. Geflüchtete haben einen erschwerten Zugang zum Gesundheitswesen – das gilt erst recht für Geflüchtete in Sammelunterkünften“, erklärt Eva van Keuk, BDP-Präsidiumsbeauftragte für Menschenrechtsfragen.

Diese schwierige Situation hat sich im Rahmen der Pandemie zusätzlich verschärft. Wie kann unter diesen Bedingungen sichergestellt werden, dass kranke Geflüchtete nicht in eine unsichere oder lebensgefährliche Situation abgeschoben werden?

Trotz dieser Situation finden weiterhin regelhaft Abschiebungen statt. Es werden Sammelabschiebungen durchgeführt, wobei ein Flugzeug extra hierfür gechartert wird. Weitere einzelne Abschiebungen finden in Linienflugzeugen statt, wobei es dann in Einzelfällen passiert, dass Pilot bzw. Pilotin oder Mitreisende sich weigern und die Abschiebung nicht durchgeführt werden kann. Während einzelner Monate wurden 2020 wochenweise Abschiebungen ausgesetzt, oder einzelne Herkunftsländer weigerten sich, Abzuschiebende aufgrund des Infektionsrisikos wieder aufzunehmen. Die Lage in den Herkunftsländern ist oft wesentlich schwieriger, verlässliche Daten zu Pandemie liegen nicht immer vor, die Gesundheitssysteme sind regelhaft sehr schlecht ausgestattet. Es ist nicht zu verantworten, in einer solchen Lage Abschiebungen durchzuführen.

Der BDP fordert daher: 

  • Aussetzen aller Abschiebungen während der aktuell grassierenden weltweiten Pandemie!
  • Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz und zur Gewaltprävention müssen in allen Phasen des Asylaufnahmesystems konsequent umgesetzt werden.
  • Frühzeitige Erkennung von vulnerablen und Risikopersonen unter den ankommenden Geflüchteten - um die notwendigen Schutzmaßnahmen in jedem Einzelfall sicher zu stellen. Trotz beschleunigter Verfahren und trotz der Pandemie.

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen:
Eva van Keuk, vankeuk@psz-duesseldorf.de

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Stellungnahme
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