BDP fordert Schutz von Gesundheitsdaten psychisch Erkrankter

GKII-Treffen mit Bundesdatenschutzbehörde BfDI

Bei einem von der Fachsektion Psychologischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten (VPP im BDP e.V.) initiierten Treffen zwischen Mitgliedern der AG Datenschutz des GKII mit Vertretern der Behörde des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) letzte Woche ging es vorrangig um die Besonderheit von Daten aus Behandlungen psychisch Erkrankter im Rahmen der angekündigten neuen Gesetzgebungen des BMG (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) sowie geplanten Gesetzesentwürfen auf EU-Ebene (EHDS/Europäischer Gesundheitsdatenraum). Die BDP-Vizepräsidentin und Vorsitzende der Sektion VPP im BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen), Susanne Berwanger, erläuterte in dem breitangelegten zweistündigen Treffen die spezielle Problemlage aus GKII-Sicht.

Der GK II (Zusammenschluss aller maßgeblichen psychotherapeutischen Verbände in Deutschland) befürwortet ausdrücklich die weitere wissenschaftliche Forschung und sieht klar Nutzen und Chancen der aktuellen Digitalisierungsprozesse von Gesundheitsdaten. Gleichzeitig weist der Gesprächskreis aber auch deutlich auf die Risiken und Gefahren beim Schutz von personenbezogenen Gesundheitsdaten besonders vulnerabler Gruppen im Rahmen eines neuen Datenschutzgesetzes hin. Gesetzlich Versicherte müssen die Hoheit über Ihre Gesundheitsdaten behalten – gerade im Bereich psychischer Erkrankungen und deren Behandlung. Psychotherapiedaten reichen weit in das Intim- und Privatleben hinein, sie bergen das Risiko der Stigmatisierung und bedürfen deshalb eines besonderen Schutzes.

Der GK II stellt deshalb folgende Forderungen:
1. Opt-in-Regelung zur Speicherung von Daten in die ePA muss erhalten bleiben. Gesetzlich Versicherten muss weiterhin eine höchste Datensouveränität garantiert werden. Für Versicherte muss die Möglichkeit zum Löschen von Daten erhalten bleiben.
2. Forschungsdatenfreigabe nur für wissenschaftlich begründete Forschungsvorhaben. Nur wissenschaftlich fundierte Forschungsergebnisse sind hier von Nutzen. Die hohen deutschen Standards für die Forschungsdatennutzung müssen auf europäischer Ebene übernommen werden. Auf EU-Ebene könnte z.B. eine Ethikkommission entscheiden, ob Forschungsvorhaben genehmigt werden.
3. Keine Freigabe von Gesundheitsdaten im Rahmen europäischer Strafverfolgung gemäß des aktuellen E-Evidence-Verordnungsentwurfes. Daten aus ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlungen sind aus diesbezüglichen Herausgaberegelungen explizit auszuschließen.
4. Klärung haftungsrechtlicher Grauzonen für Leistungserbringende im Rahmen der Telematik Infrastruktur. Es muss eindeutig geklärt werden, dass für Fehlerquellen, welche genuin die Software oder Hardwarekomponenten der dezentralen TI-Geräte betreffen, nicht die Kassenpraxen verantwortlich im Sinne der DSGVO sind.

BDP und VPP sprechen sich deshalb entsprechend der GKII-Resolution 2022 klar für eine hohe Sorgfalt zugunsten einer zu hohen Geschwindigkeit bei der Einführung digitaler Anwendungen aus. Notwendig ist eine gute und verständliche Aufklärung Versicherter über Hintergründe sowie Risiken und Nebenwirkungen, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Kontakt:
Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP und Vorsitzende der Sektion VPP im BDP
presse@bdp-verband.de

Weiterführende Informationen:
BDP-Resolution zu Datenschutz / ePA
Pressemitteilung: BDP fordert den Schutz von Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter / Resolution
Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG

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Kategorien:
News
Digitale Gesellschaft und Psychologie
SK VPP
Schlagworte:
ePA & EHDS
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