Beispiel: Einleitung einer Psychotherapie und Anwendung der Abrechnungsempfehlung
1. Termin | Sprechstunde, Testbatterie (mind. 3 Testverfahren) und Lebensfragebogen erläutern und mitgeben, wirtschaftliche Aufklärung | 2x 812 analog |
2. Termin | Sprechstunde, Durchführung Interview, Lebensfragenbogen und Testergebnisse besprechen | 2x 812 analog + 855 analog (nur dann möglich ist, wenn zeitlich getrennt erbracht, also vor oder nach der Sprechstunde |
3. Termin | Erhebung biografische Anamnese, ggf. weiteres diagnostisches Interview | 860 TP und AP bzw. 860 analog VT und ST + 855 analog (nur dann möglich ist, wenn zeitlich getrennt erbracht, also vor oder nach der Anamnese) |
4. Termin | Sprechstunde, Aufklärung ü. Rechte und Diagnose, Indikation, Beratung zum Behandlungsplan, ev. Einbindung DiGA | 2x 812 analog Ev. 804 a (dann muss die Sitzung etwas länger als 50 Minuten dauern) |
5. Termin | Erste probatorische Sitzung Befund | Originäre Ziffer 801 analog (dann muss die Sitzung 2-5 Minuten länger dauern) |
6. Termin | Zweite probatorische Sitzung Befund | Originäre Ziffer 801 analog (dann muss die Sitzung 2-5 Minuten länger dauern) |
Anmerkungen: Nach erfolgter Sprechstunde, schließen sich die verschiedenen Therapieformen (Akut, Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie) an. Hier muss jeweils die entsprechende Indikation vorliegen und geklärt sein, welche Beantragungsschritte der jeweilige Kostenträger vorschreibt. Dies ist sehr unterschiedlich. Insofern kann es nach 1-3 Sprechstunden auch direkt mit Akuttherapie oder Kurzzeittherapie weitergehen. Bei Akuttherapie ist per se keine Probatorik vorgesehen. Bei KZT ist es davon abhängig, was der Kostenträger vorsieht. Merke: Immer vorab Pat. klären lassen, welche Bedingungen zu erfüllen sind.