Bildungspolitisches Programm des BDP
Beschlossen von der Delegiertenkonferenz des BDP am 23./24.11.2013 in Berlin auf Antrag der Sektion Aus-, Fort- und Weiterbildung im BDP
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) verfolgt gemäß Satzung das Ziel, die beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und die wissenschaftliche Psychologie in Theorie und Praxis zu fördern.
Förderung der beruflichen Interessen bedeutet, die Qualität psychologischer Dienstleistungen auf einem hohen Niveau zu sichern und die fachlichen und ethischen Standards innerhalb des Berufsstandes und gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten.
Die gemeinsam von BDP und Deutscher Gesellschaft für Psychologie (DGPs) beschlossenen Ethischen Richtlinien, die zugleich Berufsordnung für die im BDP zusammen geschlossenen Psychologinnen und Psychologen sind, definieren als Basis ihres beruflichen Handelns zuverlässiges und valides, wissenschaftlich fundiertes Wissen und die Verpflichtung, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zu halten.
Das bildungspolitische Programm beschreibt, wie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Psychologinnen und Psychologen gestaltet werden soll, so dass ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz erworben und für die Dauer der Berufstätigkeit aufrechterhalten werden kann. Es enthält außerdem Richtlinien für die Weitergabe psychologischen Wissens an Angehörige anderer Berufsgruppen.
Ausbildung ist der Erwerb der für die Ausübung eines Berufes erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, geregelt durch Lehrpläne, abgeschlossen durch eine Prüfung und die Verleihung einer durch Rechtsnormen abgesicherten Berufsbezeichnung, bei Hochschulausbildungen eines akademischen Grades.
Fortbildung ist die Vertiefung und Aktualisierung der für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie kann in unterschiedlichen Formen (vom Selbststudium über kollegiale Kooperation bis zu curricular definierten und mit Leistungsnachweis abzuschließenden Kursen) erfolgen. Zeitpunkt, Art und Umfang von Fortbildungsmaßnahmen unterliegen in der Regel keiner Rechtsnorm. Berufsständische Organisationen können jedoch für ihre Mitglieder Normen festlegen und deren Erfüllung bescheinigen.
Weiterbildung ist der Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und Fertigkeiten zum Zweck der Erweiterung der beruflichen Tätigkeit über das in der Ausbildung abgedeckte Gebiet hinaus. Weiterbildungen sind curricular definiert, werden mit Leistungsnachweisen abgeschlossen und zertifiziert.
Die Abgrenzung von Fort- und Weiterbildung ist nicht immer eindeutig. Sie hängt im Einzelfall von der Ausbildungsbiografie ab (z.B. davon, ob ein bestimmtes Fachgebiet bereits Gegenstand der Ausbildung war oder erstmalig erarbeitet werden muss), darüber hinaus aber auch von der Ausdifferenzierung von Berufsfeldern.
Dies betrifft insbesondere das Gebiet der Psychotherapie. Die Qualifizierung von Psychologinnen und Psychologen als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde 1999 gesetzlich geregelt und – obwohl es sich begrifflich um eine Weiterbildung handelt - als Ausbildung definiert, da dies die Voraussetzung für den Erlass eines Bundesgesetzes war und ist.
Auch auf dem Gebiet der Verkehrspsychologie definiert der Gesetzgeber Anforderungen, die nicht mehr durch Fort- sondern nur noch durch Weiterbildungsmaßnahmen erfüllt werden können. Entsprechende Entwicklungen für weitere Berufsfelder sind zu erwarten.
Ausbildung
Die Ausbildung von Psychologinnen und Psychologen erfolgt an wissenschaftlichen Hochschulen, an denen Studiengänge mit Psychologie als Hauptfach eingerichtet sind. Der durch Rahmenrichtlinien der Fachgesellschaften weitgehend einheitliche Diplomstudiengang Psychologie ist im Rahmen des Bologna-Prozesses inzwischen von Bachelor- und Masterstudiengängen mit den Abschlüssen Bachelor of Science (BSc) und Master of Science (MSc) abgelöst worden. Auch hierfür wurden von den Fachgesellschaften bundeseinheitliche Empfehlungen vereinbart. Der Bachelor ist zwar generell als berufsqualifizierender Abschluss definiert, für eine eigenständige Ausübung des Psychologenberufs ist jedoch der Master erforderlich (äquivalent zum Diplom).
Bachelor- und Masterstudiengänge bedürfen einer Akkreditierung nach vom Gesetzgeber festgelegten Regeln, die sich auf allgemeine formale und materielle Erfordernisse (Ausstattung) beziehen. Der BDP prüft darüber hinaus, ob auch die inhaltlichen Erfordernisse für eine Qualifikation für den Beruf Psychologin/Psychologe erfüllt sind, das heißt, ob die fachlichen und methodischen Grundlagen in ausreichendem Umfang vermittelt werden. Er orientiert sich dabei an den o.g. Empfehlungen und veröffentlicht die Ergebnisse der Prüfung.
Darüber hinaus hat die Europäische Vereinigung von Psychologenverbänden, European Federation of Psychologists Associations (EFPA), mit dem Europäischen Zertifikat in Psychologie (Europsy) Standards für eine europaweit einheitliche Anerkennung von Psychologen definiert, die auch für den BDP Maßstab für die Qualität der Ausbildung von Psychologinnen und Psychologen sind. Der BDP arbeitet an der Entwicklung der Richtlinien und Organisationsformen des Europsy mit.
Für Absolventen von Psychologie-Studiengängen, die nicht alle erforderlichen Inhalte in hinreichendem Umfang enthielten, werden Ausbildungsbausteine entwickelt und angeboten, mit denen sie sich als Psychologen/Psychologinnen qualifizieren können (Ergänzungs- und Brückenkurse).
Fortbildung
Wissen, technische und gesellschaftliche Entwicklungen verändern die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für verantwortungsvolles berufliches Handeln in allen Disziplinen so rasch, dass Ausbildung permanent durch Fortbildung ergänzt und weiterentwickelt werden muss. Auch wenn neues Wissen jederzeit über die Medien zugänglich ist, bedürfen seine Einordnung in das vorhandene Wissen, die Einschätzung seiner Relevanz und die Umsetzung in die Praxis innerfachlicher Kommunikation und Anleitung.
Der BDP erarbeitet Programme, mit denen Psychologen in regelmäßigen Zeitabständen mit den für ihr Tätigkeitsgebiet relevanten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen vertraut gemacht werden. Fortbildungen werden evaluiert.
Weiterbildung
Die mit dem Diplom bzw. Master erworbene Basisqualifikation kann für bestimmte Berufsfelder durch Weiterbildung im Rahmen spezieller Programme/Studiengänge ergänzt werden.
Für eine Tätigkeit als Psychologischer Psychotherapeut/ Psychologische Psychotherapeutin ist eine solche Weiterbildung obligatorisch und in Deutschland durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Der BDP wirkt auf eine Verbesserung der Studien- und Ausbildungsbedingungen hin.
Weiterbildungsprogramme für andere Fachgebiete werden in Kooperation von BDP und DGPs entwickelt und als postgraduale Studiengänge (Weiterbildungs-Master) an Hochschulen einschließlich der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) oder als zertifizierte Programme von der Deutschen Psychologen-Akademie (DPA) angeboten.
Der BDP veröffentlicht eine Übersicht über alle von ihm angebotenen bzw. evaluierten Zertifikate und sorgt für deren kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an die Erfordernisse der Praxis.
Richtlinien für Zertifikate
Fort- und Weiterbildungsphasen nach Abschluss der Ausbildung müssen als Teile einer lebensbegleitenden Qualifizierung gesehen werden. Dies ist sowohl eine berufspolitische und gesellschaftliche Notwendigkeit als auch eine ethische Forderung zur Sicherung der Qualität im beruflichen Umgang mit Menschen.
Eine Qualifizierungsstrategie, d.h. ein genau geplantes Vorgehen, ist nur gewährleistet, wenn Rahmenbedingungen für eine zuverlässige Planung festgelegt sind, die den Anbieter verpflichten und dem Nutzer Sicherheit geben. Die erfolgreiche Teilnahme muss für jeden Schritt nachweisbar sein. Es sollte erkennbar sein, welchen Stellenwert das Zertifikat für die berufliche Situation hat. Dafür ist eine klare Differenzierung zwischen einer einfachen Teilnahmebescheinigung und einem Zertifikat im Rahmen einer curricularen Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung nötig.
Bildungsangebote für Angehörige anderer Berufsgruppen
Der BDP beteiligt sich an der Entwicklung und Evaluation von Curricula für Psychologie als Nebenfach in medizinischen, pädagogischen, sozialwissenschaftlichen und anderen Studien- und Ausbildungsgängen, in denen psychologische Kenntnisse zum Verständnis des Fachgebietes und zur späteren Berufsausübung beitragen.
Für die Fort- und Weiterbildung von Absolventen solcher Studien- und Ausbildungsgänge werden darauf aufbauende Angebote bereitgestellt.
Angehörigen anderer Berufsgruppen sollen ausgewählte Fachkenntnisse der Psychologie und ein Grundverständnis psychologischer Arbeitsweisen vermittelt werden, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in bestimmten Berufsfeldern fördern.
Hierzu kann auch eine Ausbildung in ausgewählten psychologisch begründeten Methoden und Techniken gehören. Dabei ist jedoch unbedingt deutlich zu machen, dass deren Anwendung in Beratung und Therapie nur auf der Basis profunder Fach- und Kontextkenntnisse erfolgen darf, wo solche nicht vorhanden sind nur unter fachlicher Aufsicht durch Psychologinnen und Psychologen.
Der BDP setzt sich ein für den Ausbau eines qualifizierten Psychologieunterrichts an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. In Kooperation mit Hochschulen, Ministerien und Lehrerverbänden beteiligt er sich an der Entwicklung und Evaluation entsprechender Curricula und wirkt auf die Ausbildung einer ausreichenden Zahl fachlich qualifizierter Lehrkräfte hin.
Der BDP trägt dazu bei, die Öffentlichkeit über Erkenntnisse der Psychologie zu informieren und mögliche Leistungen von Psychologinnen und Psychologen zur Bewältigung gesellschaftlicher Probleme und persönlicher Belastungen aufzuzeigen. Er nutzt dafür geeignete Medien, gibt eigene Publikationen heraus, veranstaltet Tagungen und fördert die Beteiligung von Psychologinnen und Psychologen an Angeboten des tertiären Bildungssektors.
Konzeption neuer fachübergreifender Berufsfelder
Der BDP wirkt in Kooperation mit der DGPs und mit anderen Berufs- und Fachverbänden an der Konzeption interdisziplinärer Aus- und Weiterbildungsstudiengänge für neue Berufsfelder (z.B. nicht konsekutiver Masterstudiengänge) mit. Dabei ist eine angemessene Vermittlung psychologischer Anteile auch dann anzustreben, wenn die Absolventen keine Psychologen im Sinne der EFPA-Kriterien sind.
Referenzen
Zertifikat Europsy: https://www.europsy.eu/
Berufsethische Richtlinien: https://www.bdp-verband.de/profession/ethik
Vom BDP anerkannte Studiengänge in Psychologie: https://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/studiengangslisten.html
Zertifizierungen des BDP sowie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (BDP und DGPs): https://www.psychologenakademie.de/zertifikate/