BMG-Entwurf PsychThG: das Wesentliche fehlt
Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz- PsychThGAusbRefG)“
Der BDP begrüßt die Intention des Gesetzgebers, das Gesetz zur Ausbildung zum Psychotherapeuten/Psychotherapeutin (PsychThG) zu novellieren. Bereits wenige Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes hat sich der BDP mit Novellierungsvorschlägen an das Ministerium gewandt.
Im aktuellen Entwurf bedarf es rascher Lösungen für zwei wesentliche Probleme:
- Seit 20 Jahren sind Psychologinnen und Psychologen in Ausbildung zur Psychotherapie (PiA) während des Jahres praktischer Tätigkeit in prekärer Lage und werden nicht oder gering entlohnt.
- Studieninteressierte, Absolventinnen/Absolventen, Behörden etc. sind verunsichert hinsichtlich der Interpretation der Voraussetzungen zum Beginn der Ausbildung.
Es ist nicht akzeptabel, dass mit dem Gesetzentwurf diesbezüglich nur Regelungen zur ferneren Zukunft vorgeschlagen werden, so dass sowohl für die (angehenden) Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten noch auf Jahre die altbekannten Probleme fortbestehen werden.
Wir möchten daher im Anschluss an ein paar Vorbemerkungen zunächst Vorschläge zu diesen Problemen unterbreiten und uns dann zu den Regelungen im Referentenentwurf äußern.
Vorbemerkung
Die wissenschaftliche Disziplin Psychologie ist die Basis der Klinischen Psychologie und Psychotherapie. Das hat auch der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten 2018 dargestellt. Eine Abkopplung des Studiums der Psychotherapie von der Psychologie im Allgemeinen und der Klinischen Psychologie im Speziellen schadet der Weiterentwicklung Psychotherapie. Der Berufszugang über ein grundständiges Studium der Psychologie bzw. der Medizin ist in Europa ein weit verbreitetes und bewährtes Modell. Auf der Basis eines breiten theoretischen Fundaments erfolgt die praktische Weiterbildung mit Vertiefung der theoretischen Kompetenzen und Einübung deren praktischer Anwendung.
Das aktuelle Modell zeichnet sich vor dem Hintergrund der grundständigen Ausbildung in Psychologie durch sehr gute Ergebnisse im abschließenden Staatsexamen und ebenso durch eine in der Praxis belegte hohe Kompetenz aus. Eine Neuregelung aus Gründen der Versorgungsqualität ist deshalb nicht nur unnötig, sondern droht in der vorliegenden Fassung auch, sich negativ auszuwirken.