Brief an die Landesprüfungsämter für Psychotherapie

Sehr geehrte Damen und Herren,

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, und darin inkludiert auch der therapeutische Nachwuchs, sind eine der tragenden Säulen in der systemrelevanten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Daher ist es außerordentlich wichtig, dass die psychotherapeutische Ausbildung aufgrund der Corona-Pandemie nicht erschwert oder gar verzögert wird.

Wir bitten darum, das Regelwerk der psychotherapeutischen Ausbildung für den Zeitraum der Pandemie zu überprüfen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit es nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen der angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kommt, die auch nicht ohne Weiteres Soforthilfen in Anspruch nehmen können.

Konkret schlägt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen folgende Änderungen vor:

  • Angebot von online-Formaten in der theoretischen Ausbildung und bei der Selbsterfahrung für alle Ausbildungsteilnehmenden, mindestens für den Zeitraum der Pandemie, uneingeschränkt.
  • Möglichkeit der Ableistung fehlender Stunden in der praktischen Tätigkeit in einem kürzeren Zeitraum als dem in § 2 Abs. 2 PsychTh-APrV vorgesehenen Mindestzeitraum von drei Monaten. Einführung von Kulanzregelungen bei den Fällen geschlossener Stationen und Anerkennung von Tätigkeiten in Büro- oder Heimarbeit und/oder Anerkennung der praktischen Tätigkeit trotz eines gewissen Prozentsatzes fehlender Präsenzstunden. Hierbei sprechen wir uns für einen Kulanzrahmen von 25% der vorgeschriebenen Mindeststunden aus.
  • erlauben, von den curricularen Voraussetzungen für die Zwischenprüfung abzuweichen, sodass ein zeitnaher Einstieg in die praktische Ausbildung auch bei noch nicht vollständig erbrachten Leistungen möglich ist.
  • In der praktischen Ausbildung uneingeschränkt Online-Supervision ermöglichen, da Supervision ein weiteres „Nadelöhr“ ist, welches ansonsten die Ausbildung verzögert könnte.
  • Ermöglichen der Durchführung von Videosprechstunden auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung.
  • Verzögerungen bei den Abschlussprüfungen durch folgende Vorgehensweisen verhindern:
    • Nachweise über die Ableistung der praktischen Tätigkeit und der praktischen Ausbildung müssen nicht schon zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung vorgelegt werden, sondern erst zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung.
    • Zulassung zur Abschlussprüfung auch bei noch fehlendem Nachweis von Theorie-Seminaren, unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Nachweis über die Teilnahme nachgereicht wird. Die Approbationsurkunde sollte dann erst nach bestandener Abschlussprüfung beantragt werden können, wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen.

Für erläuternde Gespräche stehen die Unterzeichnenden selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Schlipphak, Vizepräsidentin BDP
Dr. Johanna Thünker, Vorsitzende VPP im BDP
Alexander Rubenbauer, PiA-Beauftragter VPP im BDP

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COVID-19
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