Die Sektion Angestellte und Beamtete Psychologen benötigt Ihr Engagement
Die Kooperationsvereinbarung zwischen BDP und ver.di sollte erhalten, weiter ausgefüllt und zukunftsorientiert entwickelt werden. Voraussetzung für die Mitgestaltung in den Tarifverhandlungen ist die Mitgliedschaft bei ver.di und dem BDP. Erst dadurch wird es möglich, in den entsprechenden Gremien mitzudiskutieren. Eines der Hauptanliegen des BDP ist die Eingruppierung der PP in EG 15, aber auch die Eingruppierung der Psychologinnen und Psychologen in EG 14. Weitere Informationen erhalten Sie unter SABP@bdp-verband.de