Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB
(und zur freiheitsentziehenden Unterbringung von Minderjährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker)
Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten
Die Empfehlungen wurden von Vertretern juristischer, medizinischer, (sozial-)pädagogischer und psychologischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet und fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des BGH (vertreten durch RiBGH Hartmut Guhling). Die Landesjustizministerien bzw. Landesjugendämter waren eingebunden und wirkten – zum Teil – fachlich begleitend mit.