20 Jahre Zeit und doch zu kurz gesprungen – BDP sieht neue Regelungen zum Psychotherapeutengesetz kritisch

brandenburgertor

Zwanzig Jahre mit Forderungen und vielen Protesten sind seit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes ins Land gegangen. Nun hat der Bundestag am 26. September 2019 endlich einen Gesetzentwurf zur Novellierung verabschiedet. Darin bleibt aber leider sehr vieles offen, ist unklar oder sogar schlecht geregelt.

„Eine Verschlimmbesserung ersten Ranges“ kommentiert Prof. Dr. Michael Krämer, Präsident des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). „Patientinnen und Patienten droht großer Schaden durch die Senkung der Qualität der Approbation und die Situation derer, die in diesem anspruchsvollen Berufsfeld arbeiten wollen, wird nur unwesentlich verbessert.“

Zentrale Probleme und Anlässe zur Novellierung, wie Klärung der Zugangsbedingungen für Absolventinnen und Absolventen der Psychologie und die angemessene Entlohnung des Nachwuchses, löst das Gesetz nicht – im Gegenteil: Auf die einfache Klärung der Zugangsbedingungen im Bachelor-Master-System wurde trotz eines problematischen Verwaltungsgerichtsurteils vollständig verzichtet. Damit bleiben viele Absolventinnen und Absolventen weiterhin sehr verunsichert.

Die mangelhafte Entlohnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) bleibt bestehen und wird sogar deutlich unterhalb dessen, was bislang in beiden Phasen möglich war, festgeschrieben. PiA sollen in der ersten Phase in Vollzeit 1000 Euro erhalten. Offen bleibt, was das neue Gesetz mit Vollzeit meint, im günstigen Fall sind dies ca. 26 Std. pro Woche entsprechend der bisherigen Interpretation der Regelungen zur „Praktischen Tätigkeit“. Bei der Teilzeitform der bisherigen Ausbildung wird das Gehalt für 13 Std. pro Woche nur zwischen 500 und 750 Euro im Monat liegen.

Nachdem das Gesundheitsministerium die Misere vor 15 Jahren mit seiner Interpretation, dass es sich bei den auf fünfjährigen Universitätsniveau ausgebildeten Psychologinnen und Psychologen um Praktikantinnen und Praktikanten handele, angerichtet hat, schreibt es das zu niedrige Gehalt nun sogar ins Gesetz.

Die Vorschläge für eine tarifliche Bezahlung auf Basis des Ursprungsberufs und solche zur Klärung der Zugangsbedingungen wurden nicht aufgegriffen, sodass die Probleme fortgeschrieben werden.

Mit dem Entwurf eines „Psychotherapiestudiums“, in dem Psychologie lediglich im Umfang eines Bachelorstudiums vorgesehen ist, wird ein Studienmodell beschlossen, dass in dieser Form europäisch und international einen Sonderweg darstellt. Sowohl die weiteren Inhalte im Studium als auch die Inhalte der zukünftigen Weiterbildung bleiben offen.

Die FDP bezeichnete dies treffend als "Katze im Sack" und kritisierte auch die mit dem neuen Gesetz verbundene Intransparenz im Hinblick auf Berufskompetenzen und Berufsbezeichnungen. Auch die Grünen kritisierten die schlechte Umsetzung des Gesetzes, insbesondere die schlechte Entlohnung auf BAföG Niveau und weitere Versorgungsregelungen, die im Eilverfahren zusätzlich im Gesetz untergebracht wurden.

Mit der neuen Berufsbezeichnung steigt die Intransparenz im Hinblick auf Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und deren Kompetenzen weiter an. Von einer Harmonisierung, die das Ministerium als Ziel darstellte, kann in absehbarer (Lebens-) Zeit keine Rede sein.

Nicht die Menge an Gesetzen ist entscheidend, sondern deren Qualität und Wirksamkeit im Hinblick auf die anstehenden Probleme.

Daher hat nicht nur die Opposition sondern sogar die SPD in der Anhörung betont, dass nachgebessert werden müsse. Dass dies bei Beschlussfassung schon breit konstatiert wird, ist kein gutes Zeichen für die deutsche Politik und zeigt, dass das BMG handwerklich deutlich besser werden muss.

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