Corona-Krise: Bislang Soforthilfe, jetzt ggf. bald Überbrückungshilfe
Neben den auf der Webseite des BMWI aufgelisteten Möglichkeiten, werden bald auch Anträge auf Überbrückungshilfe für im Haupterwerb freiberuflich tätige Psychologinnen und Psychologen bis Ende August möglich sein. Angesprochen sind Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind; eine Eingrenzung auf bestimmte Gruppen von Selbständigen scheint nicht vorgesehen. Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Solche Antragsberechtigten erhalten 40 %, 50 % oder 80 % ihrer Fixkosten, sofern sie sich nicht schon Ende 2019 gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten befunden haben. Welche Fixkosten zu betrachten sind, ist bereits auf Bundesebene in den vorliegenden Eckpunkte-Papier beschrieben.
Bislang liegen „nur“ diese Eckpunkte als Kabinettsbeschluss für das 25 Mrd. Euro-schwere Programm vor, trotzdem dürfte die Umsetzung auf Bundes- und dann Landesebene nicht lange auf sich warten lassen.
Die Eckpunkte sind hier nachzulesen.