Parlamentarischer Abend zur Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten im Familien- und Strafrecht

Über 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis folgten der Einladung des Kompetenzzentrums für Gutachten und der Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zum Parlamentarischen Abend „Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten“ in der Deutschen parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.

Der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Christian Lange, erklärte: „Die Justiz ist heute in zahlreichen Gebieten auf die Sachkunde und das Fachwissen von Sachverständigen angewiesen. Gerade weil die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt ist und sich jeder mit geeigneter Ausbildung Sachverständiger nennen kann, hat das Thema Qualitätssicherung in der Begutachtung eine herausragende Bedeutung.“

„Die Verbesserung und Sicherung der Qualität in Gerichtsverfahren ist ein wichtiges Thema, denn hier geht es um die Funktion der Justiz und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat“, äußerte sich die Bundestagsabgeordnete und Schirmherrin des Abends Katja Keul, von Bündnis 90/Die Grünen.

Thematisiert wurden unter anderem zwei wichtige Projekte. Im September letzten Jahres hat die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten eine überarbeitete Auflage der „Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht“ herausgebracht. Diese umfasst insbesondere Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss sowie zu Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen. Bei der Überarbeitung der Mindestanforderungen waren diesmal auch die Landesjustizministerien, der Bundesgerichtshof und sozialpädagogische Verbände in den Prozess eingebunden. Damit basiert die überarbeitete Auflage auf einem noch breiteren Konsens.

„Das hohe Interesse und die rege Beteiligung zeigt einmal mehr die enorme Bedeutung dieses Themas“, so Prof. Dr. Anja Kannegießer, eine der Gastgeberinnen dieses Abends. „Abende wie dieser fördern den so wichtigen interdisziplinären Austausch, um weitere Ansätze zur Qualitätssicherung zu finden.“

Ein weiterer Schwerpunkt des Abends war das von Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz geförderte Pilotprojekt "Peer-Review-Verfahren für Gutachten in Kindschaftssachen". Im Rahmen dieses Projektes wird getestet, ob und inwieweit sich das aus dem Bereich wissenschaftlicher Publikationen bekannte Peer-Review-Verfahren als System anonymer, kollegialer Rückmeldung auf das Gutachterwesen übertragen lässt.

„Wir sind noch nicht am Ende des Weges unserer Qualitätssicherung angekommen. Es gibt noch Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Spezifische Informationen und Fortbildungen für alle Verfahrensbeteiligte Beteiligte sind notwendig“, so Kannegießer.

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SK Rechtspsychologie
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