Psychische Gesundheit ist nicht optional! / BDP-Resolution

Resolution

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel ernst zu nehmen und die Versorgung psychisch Erkrankter zu sichern. Die psychische Gesundheit der Bevölkerung ist nicht optional, darum sollte das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) auch in diesen politisch schwierigen Zeiten als wichtiges Gesetz weiterberaten und verabschiedet werden.

Es ist seit langem bekannt, dass die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz vielerorts zu lang sind. Auch im stationären Bereich gibt es bereits psychotherapeutischen Fachkräftemangel. Kaum ein*e Politiker*in zweifelt das ernsthaft an. Die Verbesserung der Versorgung von Menschen in psychischen Krisen steht im Koalitionsvertrag. Auch dass die Psychotherapieausbildungsreform von 2019 nachbesserungsbedürftig ist und ohne Finanzierungsregelung keine fachpsychotherapeutische Weiterbildung möglich ist, ist bekannt. Allerdings neigt sich die Legislatur dem Ende zu und das wohl einzige Versorgungsgesetz GVSG streift nur einige der Themen, ohne ausreichende oder gar nachhaltige Lösungen zu beinhalten.

Wir, die Delegierten des BDP fordern den Deutschen Bundestag daher auf, die notwendigen Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess herbeizuführen. Psychische Gesundheit ist nicht optional.

Wartezeiten verkürzen
Wir begrüßen eine eigene Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendliche, um deren spezifischem Bedarf gerecht zu werden. Wir fordern jedoch, auch die Bedarfsberechnung der verbleibenden Gruppe der Erwachsenen am realen Bedarf zu orientieren. Außerdem muss für eine strukturierte berufsgruppen- und sektorenüberübergreifende Vernetzung in der Regelversorgung gesorgt werden. Konkret könnte eine Möglichkeit sein, im Rahmen der Entlassungsvorbereitung nicht nur probatorische Sitzungen, sondern – sofern die Behandlung vor der stationären Behandlung bereits begonnen hat – auch Sitzungen der Akutbehandlung oder Richtlinientherapie durchführen zu können sowie interdisziplinäre Fallbesprechungen in der Regelversorgung abrechnen zu können. Auf lange Sicht muss die Versorgung nicht mehr von den Sektoren her gedacht werden, sondern vom Patienten / von der Patient*in und deren Bedarf her.

Nachwuchs sichern
Damit es nicht bald schon einen Fachkräftemangel auch in der Psychotherapie gibt, ist die Finanzierung der Weiterbildung dringend zu regeln. Die bisherigen Vorschläge für die Weiterbildung in Ambulanzen greift zu kurz! Es braucht Regelungen für alle Weiterbildungsbereiche: Kliniken, Ambulanzen, Praxen und Institutionen wie beispielsweise Krisendienste oder Jugendhilfe, die alle Kosten decken und ein angemessenes Gehalt für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung ermöglichen. Zur Erinnerung: Die prekären Bedingungen von Psychotherapeut*innen in Ausbildung (die bis dato ihre Ausbildung selbst finanzieren) gaben ja erst den Anstoß zur Reform. Die Weiterbildung in den Praxen darf allein deshalb nicht vergessen werden, weil hier Versorgungsengpässe an dezentralen Orten zumindest teilweise ausgeglichen werden und junge Menschen so die wichtige Tätigkeit in der Niederlassung kennen lernen– und im Idealfall lieben lernen - könnten.

Zum Weiterlesen:
- Stellungnahme zum GVSG
- Positionspapier des BDP
- BDP-Themenseite zur Finanzierung der Weiterbildung

Hier geht es zur Pressemitteilung "Psychische Gesundheit ist nicht verhandelbar!"

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