Psychische Gesundheit ist nicht verhandelbar!
Pressemitteilung zur DK-Resolution
Die Delegiertenkonferenz des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) fordert in einer Resolution die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die dringend notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung und zur Finanzierung des psychotherapeutischen Nachwuchses trotz der aktuellen politischen Lage in Deutschland im Blick zu behalten und entsprechende Anpassungen im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) jetzt noch auf den Weg zu bringen.
Berlin, 26.11.2024: Die Ampelkoalition hatte sich eine deutliche Verbesserung von Missständen im Gesundheitswesen, u. a. bei der prekären Situation im Bereich der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen in Deutschland zum Ziel gesetzt und im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollten die Lücken bei der Versorgung geschlossen und die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung geregelt werden.
Der BDP hatte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass der Gesetzesentwurf zum GVSG deutlich zu kurz greift, zuletzt im Rahmen der Expert*innenanhörung am 13.11. im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung wurde dort ein weiteres Mal aufgefordert, ausreichende Maßnahmen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung zu ergreifen und bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nachzubessern.
Seit Langem ist bekannt, dass die Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz mit durchschnittlich 21 Wochen vielerorts zu lang sind. Und auch der psychotherapeutische Fachkräftemangel im stationären Bereich besteht seit Jahren. Maßnahmen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind im aktuellen Gesetzesentwurf bereits enthalten, dennoch fehlen ausreichende und nachhaltige Lösungen für zentrale Bereiche der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung. Es bedarf einer Anpassung bei der Bedarfsplanung sowie ein Ausbau der berufs- und sektorenübergreifenden Vernetzung in der Regelversorgung, die sich an den Menschen mit psychischen Erkrankungen orientieren.
Auch bei der gesetzlichen Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gibt es bisher keine zufriedenstellenden Verbesserungen. „Wenn wir keinen zunehmenden Fachkräftemangel provozieren wollen, brauchen wir eine Regelung für die Finanzierung. Und wir brauchen sie jetzt!“, so Dr. Johanna Thünker, stellv. Vorsitzende der psychotherapeutischen Fachsektion im BDP. Wird hier nicht nachgebessert, ist die Versorgung der Bevölkerung gefährdet.
Die psychische Gesundheit ist ein hohes Gut und die Missstände sind bekannt. Ein weiteres Mal macht der BDP mit der Resolution auf die Notwendigkeit der Nachbesserungen im GVSG aufmerksam und fordert die Bundesregierung auf, die Versorgung und Finanzierung sinnvoll zu regeln. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist es umso wichtiger, entsprechende gesetzliche Regelungen noch vor dem Ende der Legislatur zu beschließen.
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