Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung müssen in der Corona-Krise berücksichtigt werden

Der BDP e.V. ist der älteste psychologische Berufsverband und vertritt über 10.000 Psychologinnen und Psychologen. Als einziger Verband vertreten wir fachrichtungsübergreifend die Interessen von Psychologinnen und Psychologen, die neben der Gruppe der Klinisch-Psychologisch wie auch Psychotherapeutisch arbeitenden Kolleginnen und Kollegen weitere Fachrichtungen, wie beispielsweise der der Schulpsychologie oder Rechtspsychologie, umfasst.

Obwohl die finanzielle Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) durch die Corona-Krise nochmals massiv verschärft wurde, sind diese von den Hilfspaketen bislang nicht bedacht worden. Zudem droht eine Verzögerung der Ausbildung, was die ohnehin knappe finanzielle Planung der PiA gefährdet.

Die Situation der PiA vor der Corona-Krise sah so aus, dass sie häufig ohne sozialrecht­lichen Status und zum Teil ohne Gehalt tätig waren. Zwar sieht der Gesetzgeber ab September 2020 eine Vergütung in Höhe von 1.000 Euro monatlich vor, Ausbildungsgebühren sowie Lebenshaltungskosten können davon jedoch in den seltensten Fällen bestritten werden. Die Mehrheit der PiA muss daher Neben­beschäf­tigungen nachgehen.

Durch die Corona-Krise wurden der teilstationäre sowie stationären Betrieb in psychiatrische Abteilungen stark eingeschränkt – sodass viele PiA in Kurzarbeit gehen mussten, freigestellt wurden, oder ihre Verträge – sofern sie welche hatten – unterbrochen oder beendet wurden.

In der ambulanten Ausbildung konnten Therapien nicht fortgesetzt werden, weil Schutz­ausrüstung fehlte, die Erlaubnis zur Fernbehandlung (per Video) für PiA nicht gleichermaßen gilt wie für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und weil die notwendige Supervision nicht durchgeführt werden konnte. Theorieseminare, die sich über die gesamte Ausbildungszeit erstrecken, fielen zunächst aus und werden nun teilweise durch Online-Seminare ersetzt. Erschwerend kam hinzu, dass auch Nebeneinkünfte häufig wegbrachen, was die existentiellen Nöte der PiA noch vergrößerte.

Unser psychotherapeutischer Nachwuchs ist eine tragende Säule in der systemrelevanten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung — gerade in Zeiten, in denen die Bevölkerung unter massiven Ängsten vor einer unbekannten Bedrohung und Depressionen aufgrund der sozialen Isolation leidet.

Darum fordern wir:

  • Berücksichtigung der PiA bei den gesetzlichen Hilfspaketen, z. B. Soforthilfen wie sie für Solo-Selbstständige vorgesehen sind.
  • Härtefallregelungen damit vorrübergehende Kurzarbeit oder Freistellung während des Klinikjahres die Gesamtausbildung nicht verlängert (z. B. Anerkennung von Tätigkeiten im Homeoffice, Toleranz bis zu 25% der versäumten Präsenzstunden).
  • Versorgung aller PiA in der praktischen Ausbildung mit adäquater Schutzausrüstung durch die KVen.
  • Bundesweite Erlaubnis für uneingeschränkte Nutzung von Fernbehandlungs­möglich­keiten analog derer für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
  • Bundesweite uneingeschränkte Anerkennung von Online-Seminaren sowie video­ge­stüt­zter Supervision und Selbsterfahrung durch die aufsichtsführenden Länder und Bereitstellung selbiger durch die Ausbildungsinstitute.
  • Härtefallregelungen für die Zulassung zur Zwischen- und Approbationsprüfung (z.B. dass ausstehende Behandlungsstunden und Theorieseminare nach der Anmeldung bis zum Zeitpunkt der Prüfung selbst nachgeholt werden können).

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Johanna Thünker, (thuenker@vpp.org), Vorsitzende der Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeuten (VPP) im BDP e.V. oder Alexander Rubenbauer (pia@vpp.org) gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Nittel, Vizepräsident BDP
Dr. Johanna Thünker,  Vorsitzende Sektion VPP im BDP
Inge Neiser, Vorstand Sektion Klinische Psychologie im BDP

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Stellungnahme
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