Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt sehr die Intention des Gesetzes, die Rechte von Kindern zu stärken und dies insbesondere im Hinblick auf ihre Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung sowie die Möglichkeit der eigenständigen Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen. Das neu zu schaffende Gesetz stellt sinnvollerweise die Stärkung der Kinderrechte deutlich in den Vordergrund.
Die neue Regelung im § 8a, wodurch Kinder auch ohne Anlass die Möglichkeit erhalten, sich Hilfe zu holen und sich beraten zu lassen, wird vom BDP ausdrücklich begrüßt. Dieses Angebot, das sehr niedrigschwellig ausgerichtet sein sollte, soll nach unserem Verständnis ausschließlich durch die Jugendämter selbst oder die Geschäftsstellen der Krankenversicherungen institutionalisiert werden.