Reform der Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen seit langem überfällig

Pressemitteilung zur BDP-Resolution an das Bundesgesundheitsministerium mit Forderung einer umgehenden Anpassung der Leistungsvergütung im Bereich der GOÄ/GOP

Berlin, 08.05.2024: Es ist fast nicht zu glauben, aber ein Blick auf die aktuell geltende Gebührenordnung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP) zeigt, dass die Honorar-Obergrenzen für erbrachte Leistungen auf einem Niveau aus dem letzten Jahrtausend  liegen, im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 stammen und 1996 teilnovelliert wurden. Eine notwendige Anpassung an eine sich kontinuierlich weiterentwickelnde Gesundheitsversorgung und verändernde Wirtschaftssituation hat es seit Jahrzenten nicht gegeben. 

Dabei herrscht zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern seit langem Einigkeit über die Notwendigkeit einer Anpassung. In gemeinsamen und intensiven Verhandlungen wurden überwiegend konsensfähige Vorschläge erarbeitet, die aktuelle wissenschaftliche Standards, betriebswirtschaftliche Faktoren und Leistungsspektren in ein modernes, transparentes und aufwandsgerechtes Vergütungsgefüge einbeziehen. Die Vorschläge würden für alle Beteiligten Verlässlichkeit und Rechtssicherheit gewährleisten und liegen auch dem Bundesgesundheitsministerium vor. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt die darin geforderte Aufwertung von Leistungen der jeweiligen Bereiche zur Sicherung einer zu-wendungsorientierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.

Da die GOÄ/GOP offensichtlich völlig veraltet ist und einen Großteil der oben genannten Faktoren gar nicht mehr abbildet, muss sich der Bundesgesundheitsminister inzwischen fragen lassen, welche (fachlichen) Gründe ihn leiten, einer Auseinandersetzung mit den unterbreiteten Vorschlägen aus dem Weg zu gehen und stattdessen mit sogenannten „abweichenden Vereinbarungen“ eine wirkliche Reform zu konterkarieren. 

Auch wenn die GOÄ-Reform nicht im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, sieht der Verband hier ganz klar den Gesetzgeber in der Pflicht, zu handeln und in Richtung Bundesgesundheitsministerium die Empfehlung auszusprechen, aktiv zu werden.

Ärzt*innen und Psycholog*innen brauchen dringend eine Neubewertung und Anpassung der Gebührenordnung, um an aktuellen Standards orientierte Leistungen erbringen zu können. Dies bietet der dem BMG vorliegende GOÄ-Entwurf. Eine Reform auf Basis der Vorschläge könnte den gesamten Prozess deutlich verkürzen und dem BMG viel Arbeit sparen. Die derzeit geplante Gemeinsame Kommission zur Pflege und Weiterentwicklung der GOÄ könnte dann für eine kontinuierliche Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses sorgen. Eine Novellierung der GOÄ ist seit langem überfällig und der BDP ruft die Verantwortlichen in der Politik in der Resolution auf, endlich im Sinne einer Versorgungssicherung der Bevölkerung zu handeln. 

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Hier geht es zur Resolution.

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Psychologie und Gesundheit
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